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Justiz-Budget: "Klares Bekenntnis" von den Parteien gefordert

Es herrscht massiver Personalmangel.
Es herrscht massiver Personalmangel. ©APA/Rober Jaeger
Die Staatsanwältevereinigung fordert von den politischen Parteien ein "klares Bekenntnis" zu einem funktinonierenden Rechtsstaat und konkrete Aussagen zu einer budgetären Ausstattung.
Budget-Not
Landesgericht für Strafsachen am Limit

Angesichts der Personalknappheit in der Justiz hat die Staatsanwältevereinigung von den politischen Parteien ein "klares Bekenntnis" zu einem funktionierenden Rechtsstaat und insbesondere konkrete Aussagen zu einer entsprechenden budgetären Ausstattung gefordert. Im Kanzleibereich sei ein reibungsloser Dienstbetrieb nicht mehr aufrecht zu erhalten, hieß es.

Auch die Staatsanwälte könnten sich wegen des "hohen Arbeitsanfalls nur auf das Notwendigste konzentrieren". Zudem seien ohne zusätzliches Personal dringend notwendige Schwerpunktsetzungen in den Bereichen "Hass im Netz", Cybercrime und Terrorismus ebenso wenig möglich wie die erforderliche Beschleunigung umfangreicher (Wirtschafts-)Großverfahren, hieß es in einer Aussendung am Freitag. Eine deutliche Aufstockung der staatsanwaltschaftlichen Planstellen müsse daher Fixpunkt im nächsten Regierungsprogramm sein.

"Augenblickliche Notlage" wird als "hausgemacht" angesehen

Der Wiener Rechtsanwaltskammer-Präsidenten Michael Enzinger sieht die "augenblickliche Notlage" in etlichen Bereichen des österreichischen Justizsystems als "hausgemacht". Appelle an die politisch Verantwortlichen seien seit Jahren verhallt, "ohne Gehör zu finden". Mittlerweile sei aber der Moment erreicht, "wo man nicht mehr wegsehen könne".

Enzinger ist vor allem die lange Verfahrensdauer ein Dorn im Auge: "Nicht das Urteil, sondern die lange Verfahrensdauer ist im Moment die Strafe." Zwar seien technische Rahmenbedingungen geschaffen worden, um im Zeitalter der Digitalisierung schneller arbeiten zu können, die Umsetzung hinke jedoch, weil beim Personal gespart werde. Sechs Monate Wartezeit auf Protokolle oder sechs bis sieben Monate Wartezeit bis zur Fortsetzung von Verhandlungen seien aktuell die Regel statt die Ausnahme. Eines der "Hotspot-Gerichte" sei aktuell das Handelsgericht Wien.

(APA/Red)

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