Damit könnte – mit einem daran anschließenden einjährigen Master-Studium – einerseits die von Ministerium und Uni-Leitungen gewünschte Bologna-Studienarchitektur implementiert und andererseits den Vorgaben der Standesvertretungen für ein mindestens vierjähriges Grundstudium entsprochen werden.
Bisher ist man mit diesem Wunsch aber rundum auf taube Ohren gestoßen. Bereits im Vorjahr hätten die Vorsitzenden der Curricularkommissionen ohne Erfolg eine Petition an Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) verfasst, das Universitätsgesetz (UG) dementsprechend zu ändern, so Markus Steppan. Auch sämtliche politische Parteien seien kontaktiert worden – ohne Rückmeldung. Am meisten habe ihn das Desinteresse geärgert, so Steppan: Alles, was wir wollen, ist ja nur eine Wahlmöglichkeit.
Gustav Wachter sieht überhaupt einen paradoxen Effekt bei der Umsetzung der Bologna-Studienarchitektur in Österreich: Ziel dabei sei eigentlich die Schaffung europaweit kompatibler Studien gewesen. Das Ergebnis ist, dass wir nicht einmal in Österreich kompatible Studien haben, verweist er auf das Auseinanderdriften der Jus-Studienpläne an den einzelnen Fakultäten.
Selbst wenn den Fakultäten der Wunsch nach einer Wahlmöglichkeit für ein vierjähriges Bachelor-Studium erfüllt wird, stehen sie aber noch vor einigen Fragen – so etwa, welche Inhalte in einem daran anschließenden einjährigen Masterstudium noch vermittelt werden sollen. Für Hubert Hinterhofer ist klar, dass dies gegenüber dem derzeitigen vierjährigen Diplomstudium neue Inhalte sein sollten. Vorstellen könnte er sich dabei etwa ein Praxis-Semester.