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Juristen kritisieren "Anti-Terror-Paket"

Integrationsministerin Raab verteidigt das Paket.
Integrationsministerin Raab verteidigt das Paket. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Verfassungsjuristen können nichts mit dem von der Regierung vorgestellten "Anti-Terror-Paket" anfangen. Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) verteidigte dennoch das Vorhaben.

"Ich weiß nicht, was das sein soll. Das ist kaum greifbar", sagte Heinz Mayer am Donnerstag im Ö1-"Morgenjournal". Sein Kollege Bernd-Christian Funk kritisierte vor allem den angedachten Straftatbestand des religiösen Extremismus. Derartige Regelungen seien ohnehin im Strafgesetzbuch abgedeckt.

Kein Bedarf für ein "Imame-Register"

Funk verwies konkret auf den Paragrafen 247a im Strafgesetzbuch (StGB) zu sogenannten staatsfeindlichen Bewegungen. Trotz der bestehenden Rechtslage sieht Raab Bedarf für eine explizite Regelung, gehe es doch um die "Straftat, die auf das Ziel abstellt, eine neue, religiös begründete Gesellschaftsordnung einzusetzen". Zudem wolle man nicht nur der Einzeltäter habhaft werden, es gehe auch um "die Organisation dahinter".

Auch einen Bedarf für ein "Imame-Register" besteht für Raab weiterhin, denn: "Wir wollen eine Transparenz in Österreich, wer in welcher Moschee predigt." Es handle sich dabei um ein "legitimes Interesse", auch andere Religionsgemeinschaften hätten solche Aufstellungen, meinte die Kultusministerin, ohne jedoch Beispiele zu nennen. Raab verwies auf angebliche Gespräche dazu mit der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), die ihrer Meinung nach ebenso Interesse an einem solchen Register habe.

IGGÖ kennt seine Imame

Nach der ersten Ankündigung des "Anti-Terror-Pakets" kurze Zeit nach dem Anschlag in Wien hatte die IGGÖ allerdings betont, dass die Glaubensgemeinschaft ohnehin über eine Datenbank der in Österreich legitim tätigen Imame verfügt. Anfragen oder Interesse durch die staatlichen Behörden habe es bis zum damaligen Zeitpunkt allerdings nicht gegeben.

Muslime-Gemeinden müssen Finanzen offen legen

Die Regierung will im Zuge ihres "Anti-Terror-Pakets" massiv in die Rechte der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) eingreifen. In ihrer der APA vorliegenden Novelle zum Islamgesetz ist vorgesehen, dass das Kultusamt jährlich Einblick in die Finanzen der Kultus- sowie der Moscheegemeinden erhalten muss. Sollten die Einrichtungen dies nicht vorlegen, drohen Geldbußen bis zu 72.000 Euro. Verfassungsrechtler kritisierten mehrere Vorhaben des Pakets.

Die Aufgaben einer Religionsgesellschaft werden im Islamgesetz erweitert durch die "Vorlage der Aufzeichnungen über die Rechnungslegung, insbesondere der Rechnungsabschlüsse und diesbezüglichen sonstigen Finanzunterlagen, zum Zweck der Überprüfung". Unter diesem Punkt findet sich auch das "Imame-Register", laut Text "das Führen einer Aufstellung aller ihr zugehörigen Einrichtungen und aller ihrer Funktionsträger". Auch nur "temporär tätige" Funktionsträger sollen erfasst werden.

Sollten die Aufzeichnungen über die Rechnungslegung auf Nachfrage nicht innerhalb von sechs Wochen vorgelegt werden, drohen empfindliche Geldbußen. Für eine solche Verwaltungsübertretung drohen Religionsgesellschaft bis zu 72.000 Euro Strafe. Zur Durchsetzung von behördlichen Entscheidungen, etwa gegen "gesetz-, verfassungs- oder statutenwidrigen Beschlüssen", waren bisher nur Geldbußen "in angemessener Höhe" vorgesehen.

Meldepflichten gegenüber dem Kanzleramt

Auch mehr Meldepflichten sollen die Islam-Vertreter gegenüber der Kanzleramt bekommen. Bisher musste das Kultusamt nur informiert werden, wenn Funktionäre der jeweiligen Gemeinde in Haft genommen oder wenn gegen sie Gerichtsverfahren eingeleitet wurden. Außerdem gab es eine Informationspflicht bei rechtlichen Konflikten über Wahlen in der Religionsgesellschaft. Laut Gesetzesentwurf wird dies nun auch beim Wechsel von Einrichtungen einer Kultusgemeinde zur anderen und der Bekanntgabe von Funktionsträgern "auf Verlangen des Bundeskanzlers" verpflichtend.

Nicht zuletzt findet sich auch das viel diskutierte "Imame-Register" in der Novelle des Islamgesetzes wieder, dessen Führung künftig auch zu den Aufgaben der muslimischen Gemeinden zählen soll. Konkret verlangt wird von jeder Religionsgesellschaft "das Führen einer Aufstellung aller ihr zugehörigen Einrichtungen und aller ihrer Funktionsträger", ebenso der Geistlichen. "Ausschließlich temporär tätige Funktionsträger und -trägerinnen sind aufzunehmen, sofern sie keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben", heißt es weiter.

(APA/red)

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