Jugendwohlfahrt: Erweiterte Einsicht ins Strafregister

Diese Novelle wurde aufgrund einer Empfehlung der Experten-Kommission, die im Fall Cain einberufen wurde, mit Unterstützung der Landeshauptleute-Konferenz den zuständigen Ministerien für Justiz und Inneres vorgelegt. „Es hat einige Zeit gedauert bis sich der Bund bewegt hat“, weiß Jugendanwalt Michael Rauch als Mitglied der Experten-Kommission: „Wir haben die Empfehlung vor einem Jahr abgegeben.“ Doch die Bemühungen der Vorarlberger Experten-Kommission haben sich bezahlt gemacht: laut Michael Rauch wird die Gesetzesänderung im Sommer in Kraft treten.
Ziel ist umfassender Schutz der Kinder
Das Hauptziel des vorliegenden Gesetzesentwurfs ist „der umfassende Schutz der Kinder bei konkretem Verdacht der Jugendwohlfahrt auf Kindeswohlgefährdung durch eine bestimmte Person“, so Jugendanwalt Rauch: „Ich sehe das sehr positiv.“ Bisher waren bestimmte Strafdelikte für die Jugendwohlfahrt nicht einsehbar beziehungsweise nur teilweise einsehbar. „Das bedeutet auch mehr Verantwortung“, so Michael Rauch.