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Jugendverbot für Shakespeares Königsdramen

In Shakespeares Werken spielt Gewalt eine nicht unwesentliche Rolle - was nun prompt auch das Wiener Jugendamt auf den Plan gerufen hat: "Die Rosenkriege" am Wiener Burgtheater ist für Jugendliche unter 15 Jahren tabu.

Das Wiener Jugendamt hat ein entsprechendes Verbot verhängt. In den “Rosenkriegen” inszeniert Stephan Kimmig alle drei Teile von “Heinrich VI.” sowie “Richard III.”.

Das Burgtheater hat nun in einer Aussendung auf die Altersgrenze aufmerksam gemacht: “Das Amt für Jugend und Familie verpflichtet uns, darauf hinzuweisen, dass durch die Shakespeares Königsdramen innewohnende Drastik der Gewaltdarstellung in einzelnen Szenen der Besuch der Vorstellung ‘Die Rosenkriege’ erst für Menschen ab 15 Jahren erlaubt ist.”

Eine Rathaus-Sprecherin bestätigte am Dienstag diese Maßnahme. Zwar geschehe die Begutachtung von Theaterstücken nicht automatisch wie bei Filmen, wenn die Behörde auf Stücke aufmerksam gemacht werde, sehe man sich diese aber an. Konkret war das Jugendamt mit dem Zyklus befasst, weil Kinder dort auch mitspielen. Dafür braucht es eine Genehmigung gemäß Jugendbeschäftigungsgesetz.

Bei dieser Gelegenheit sei man von der Theaterpolizei auf die gewaltsamen Szenen hingewiesen worden. Eine Psychologin des Jugendamtes habe sich darum “Die Rosenkriege” angesehen. Und sei zu dem Entschluss gekommen: Für Unter-15-Jährige wirkt das Stück “verstörend”. Was übrigens nicht nur für das Publikum gilt. Die Regie muss sicherstellen, dass auch die mitwirkenden Kinder nicht alle Gewaltszenen sehen.

Sollte das Burgtheater nun auch Zuseher unter 15 Jahren in die Aufführungen lassen, hat das Konsequenzen: Es drohen Strafen nach dem Jugendschutzgesetz.

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