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Jugendschutz wird in Wiens Vaporizer-Shops nicht ernstgenommen

Jugendschutz ist in Wiens Vape-Geschäften oft nur Schall und Rauch.
Jugendschutz ist in Wiens Vape-Geschäften oft nur Schall und Rauch. ©AP (Sujet)
E-Zigaretten dürfen - wie Alkohol und Tabakwaren - nur an Personen über 18 verkauft werden. Nun hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen in Wiener Vaporizer-Shops überprüft und stellt zahlreichen Geschäften ein schlechtes Zeugnis aus.

Zwei Tester, einer gerade noch 17, der andere 16 Jahre alt, suchten unabhängig voneinander jeweils zehn zufällig ausgewählte Vape-Shops in Wien auf, um E-Zigaretten bzw. Liquids zu kaufen. Sie sind bei Jugendlichen beliebt, was zum einen an den süßlichen Aromen liegen dürfte, zum anderen, weil den Verdampfern der Ruf anhängt, weniger gesundheitsschädlich zu sein als Zigaretten. Das sehen viele Fachleute mittlerweile anders, auch wenn Langzeitstudien noch fehlen.

Nur ein Geschäft in Wien verkaufte keine Ware nach Ausweiskontrolle

Nur in einem Geschäft wurde von beiden Testpersonen ein Ausweis verlangt und keine Ware verkauft, berichten die Konsumentenschützer im Magazin "Konsument" (Juni-Ausgabe): "Lediglich in Martys Megastore wurde der Jugendschutz eingehalten." In drei weiteren Geschäften wurde zumindest einem der beiden Jugendlichen nach der Ausweiskontrolle das Verlangte verweigert. In den restlichen 14 Fällen erhielten die Testpersonen anstandslos E-Zigaretten bzw. Liquids, in drei Fällen, obwohl ein Ausweis verlangt worden war. Bei einem Shop stand einer der Tester während der Öffnungszeit vor verschlossenen Türen, was vermutlich mit dem sich abzeichnenden Corona-Shutdown zu tun gehabt haben dürfte.

Im vergangenen Jahr wurde österreichweit das Jugendschutzgesetz geändert. Tabakwaren und verwandte Erzeugnisse sowie dafür notwendige Stoffe, die als Tabakersatz oder Zusatz zur Verbrennung oder Verdampfung dienen, dürfen erst ab 18 Jahren erworben, besessen und konsumiert werden. Auch E-Zigaretten fallen unter diese Regelung.

(APA/Red.)

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