Eine grundsätzliche Einigung wurde – vor dem Hintergrund von bisher neun unterschiedlichen Regelungen – hinsichtlich des Alkoholkonsums von Jugendlichen erzielt. Vereinbart wurde die Festlegung der Altersgrenze für den Konsum, Besitz und Erwerb von hochprozentigen/gebrannten alkoholischen Getränken (einschließlich Mischgetränke) mit 18 Jahren bei gleichzeitiger Ermöglichung der Absenkung der Altersgrenze auf 16 Jahre in einzelnen Ländern.
Bezüglich der für Jugendliche erlaubten nächtlichen Ausgehzeiten, die bisher ebenfalls in den Ländern unterschiedlich geregelt sind, wird in den nächsten Monaten eine weitere Gesprächsrunde stattfinden. Landesrätin Schmid: “Es entspricht der guten Tradiotion in unserem Land, diese Frage zunächst im Einvernehmen mit dem Landesjugendbeirat zu klären. Dieser hat bereits an der Erarbeitung des Vorarlberger Jugendschutzgesetzes maßgeblich mitgewirkt.”
Als einen in der heutigen Zeit besonders bedeutenden Kernbereich im Jugendbereich werteten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der JugendreferentInnenkonferenz den Medienschutz. Hier ist nun die Einrichtung einer gemeinsamen Kommission geplant, deren Aufgabe es sein wird, Lösungen z.B. für eine österreichweit einheitliche Alterskennzeichnung von Computerspielen und DVDs vorzulegen.