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Jugendlicher beschimpfte Frau als "Negersklavin"

Weil er eine Frau mit dunklem Teint in einem öffentlichen Bus als „Negersklavin“ beschimpft hatte, wurde am Dienstag ein 17-jähriger Wiener im Straflandesgericht zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt.

Richter Norbert Gerstberger sah den Tatbestand der Verhetzung und versuchten Nötigung als erwiesen an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Bursch erbat Bedenkzeit.


Am Heiligen Abend des Vorjahres war der Angeklagte mit dem Bus unterwegs zu seiner Schwester gewesen, als die Dinge ihren Lauf nahmen: Eine dunkelhäutige, mit Einkaufstaschen beladene Frau sei eingestiegen und habe ihn gebeten, Platz zu machen, schilderte der junge Mann. „Ich hab gesagt: ’Na, du bist ma zu schwarz’“, erinnerte sich der Beschuldigte. Daraufhin sei ihm die ganze Situation wieder mehr oder weniger „wurscht“ gewesen, bis ihm die Frau ihren Einkaufswagen auf den Fuß gestellt habe.

Mit dem Mantel der Frau Schuhe geputzt


Ein Wort führte daraufhin zum anderen, und die Auseinandersetzung endete damit, dass der Jugendliche – nachdem beide ausgestiegen waren – von der Frau verlangte, seine Schuhe zu putzen. Dazu griff er sich ihren Mantel und begann, sein Schuhwerk zu reinigen.


Zwar sei die ganze Aktion „mehr oder weniger unnötig gewesen“, seine Einstellung zu Menschen dunkler Hautfarbe wollte der junge Mann vor Gericht dennoch nicht verhehlen. Der Grund für seine Ablehnung sei, „dass sie nur Drogen verkaufen“, so der 17-Jährige. Seine Geisteshaltung hatte er am Tag der Auseinandersetzung noch untermauert, indem er ein Emblem des Ku-Klux-Klan auf seiner Jacke trug.


Ob er wisse, wofür diese rassistische Bewegung stehe, wollte der Richter wissen. „Sie haben Schwarze angezunden“, zeigte sich der Angeklagte kundig in amerikanischer Geschichte. „Finden sie das in Ordnung?“ – „Anzünden net unbedingt, aber wenn man’s ein bissl schimpft, ist das in Ordnung.“


Der 17-Jährige hat sich auf richterliche Anordnung nun einer Therapie zur Einschränkung seines Gewaltpotenzials zu unterziehen. Andernfalls muss er die Haftstrafe absitzen.

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