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Jugendliche dürfen nicht in Spielhallen

Da Teenager wesentlich schneller Spielsüchtig als Erwachsene werden können, soll das Jugendschutzgesetzt bis Mitte 2010 novelliert werden. Den Heranwachsenden soll künftig der Betritt und das Spielen verboten werden.

Das Automatenspiel in Wettlokalen erhitzt in Wien seit längerem die Gemüter. Kritik gibt es vor allem an der mangelnden Kontrolle, besonders was die Benützung durch Minderjährige betrifft. Gemäß Jugendschutz gilt für sie bezüglich solcher Lokalen eigentlich ein vollständiges Betretungs- und Benützungsverbot. Bis Mitte 2010 soll es nach einem Antrag von SPÖ und ÖVP im Landtag eine Novellierung der jetzigen Regelung geben.

Das sogenannte kleine Glücksspiel mit einem maximalen Spieleinsatz von 50 Cent und einem Höchstgewinn von 20 Euro pro Spiel ist in Österreich auf Länderebene geregelt. In Wien ist laut dem Veranstaltungsgesetz aus dem Jahr 1983 das Aufstellen von Automaten nach der Beantragung einer Konzession und anschließender Bewilligung erlaubt. Auch in Kärnten, Niederösterreich und der Steiermark sind Spiel-Apparate gestattet.

Inhaber darf nicht vorbestraft sein

In Wien müssen für das Erlangen einer Konzession formale Bedingungen wie die Lokalgröße erfüllt werden. Weiters sind im Veranstaltungsgesetz bestimmte Grundbedingungen – wie die Vertrauenswürdigkeit des Betreibers – festgeschrieben, hieß es aus dem zuständigen Büro von Kulturstadtrat Andreas Mailath-Pokorny (S). Der Inhaber darf zum Beispiel nicht vorbestraft sein.

Punkto Teenagern ist der Inhaber dafür verantwortlich, dass Wettbüros von unter 18-Jährigen gar nicht betreten werden, erklärte Michaela Krejcir vom Jugendamt (MA11). Der Zutritt ist ab 14 Jahren lediglich in Lokalen mit maximal zwei Automaten und einem anderem Hauptzweck als dem Glücksspiel erlaubt. Spielen dürfen Jugendliche laut Gesetz aber in keinem Fall. Für die Einhaltung dieser Vorgabe hat der Besitzer Sorge zu tragen.

Auf Alter muss geachtet werden

So muss er zum Beispiel sein Personal instruieren, auf das Alter der Spieler und Gäste zu achten, erklärte Krejcir. “Das ist genauso in der Verantwortung wie der Ausschank von Alkohol.” Vor Wettbüros ist zusätzlich ein Schild “Zutritt erst ab 18 Jahren” anzubringen. Die Polizei muss die Einhaltung als Verwaltungsorgan laut Gesetz anlassbezogen sowie vorbeugend kontrollieren.

Der in Wien von der Mehrheitsfraktion SPÖ gemeinsam mit der ÖVP im vergangenen Jahr gestellte Novellierungs-Antrag sieht eine Stärkung des Spieler- und Jugendschutzes sowie die Verhinderung von Missbrauchs vor. Ziel ist eine bundesweiten Lösung bis Mitte 2010. Sollte sich keine Neuordnung auf Bundesebene abzeichnen, ist eine Änderungen auf Landtagsebene geplant. Das Anliegen fand auch die Unterstützung der FPÖ. Die Grünen stimmten dem Antrag nicht zu und forderten ein gänzliches Verbot des kleinen Glücksspiels.

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