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Josef F. rechnet mit Haft bis an sein Lebensende

Josef F., der sich ab 16. März vor St. Pöltner Geschworenen verantworten muss, rechnet damit, dass er bis an sein Lebensende inhaftiert bleiben wird.

Auf die Frage, mit welcher Strafe sein Mandant rechne, meinte Mayer: “Er ist 73 Jahre. Das ist bei ihm überhaupt kein Thema.” Josef F. gehe davon aus, dass er seinen Lebensabend im Gefängnis verbringen wird.

Geständig in den entscheidenden Punkten

Zu den Anklagepunkten Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande und schwere Nötigung will sich Josef F. “im Wesentlichen geständig zeigen”, kündigte sein Rechtsbeistand an. Den Vorwurf, den Tod eines von ihm im Keller gezeugten Neugeborenen in Form von unterlassener Hilfeleistung vorsätzlich herbeigeführt und sich damit des Mordes schuldig gemacht zu haben, wird er abstreiten. “Zum weiteren Anklagepunkt Sklavenhandel ist die Frage, ob der Tatbestand erfüllt worden ist oder nicht”, meinte Mayer.

Der Verteidiger betonte, sein Mandant sei kein “Sex-Monster”. Josef F. habe die Tochter, die er laut Anklage 24 Jahre in seinem umgebauten Keller in Amstetten gefangen gehalten und siebenmal geschwängert haben soll, “auf seine Art geliebt”.

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