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Josef F. des Mordes schuldig gesprochen - Lebenslang

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Der Angeklagte im St. Pöltner Prozess rund um den Inzest-Fall von Amstetten, der 73-jährige Josef F., ist des Mordes durch Unterlassung schuldig gesprochen worden. Die Entscheidung der acht Geschworenen erfolgte einstimmig. Damit wurde die Hauptfrage mit Ja beantwortet. Zitate aus dem Prozess | Stichwort Justizanstalt Wien-Mittersteig | Fritzl wird nach Wien-Mittersteig gebracht | "Konnte nur ganz bestraft werden" | Amstettner Bürgermeister vernahm Urteil "mit Genugtuung" | Richterspruch ist Konsequenz des Geständnisses | "Ich nehme das Urteil an" | Amstetten trotzdem nicht erlöst | Der Fall Josef F. - Chronologie ab Bekanntwerden | Der Inzest Prozess in Eckpunkten | Das Urteil ist rechtskräftig | Lebenslang und Einweisung in Anstalt für Josef F. | | Josef F. nach der Urteilsverkündung  | Geschworene haben sich zur Urteilsfindung zurückgezogen | Stichwort Maßnahmenvollzug | Pressestimmen - "Kein Zeichen von Erbarmen" | Der Fragenkatalog | Die Allmachtsfantasien des Josef F. | "Glauben sie ihm kein Wort" | "Babytod war kein Mord durch Unterlassung" | Letzte Worte vor Gericht: "Bereue es aus ganzem Herzen" | Staatsanwältin fordert lebenslang | Gerichtspsychiater hält Fritzl für suizidgefährdet | Prozessfinale  | Video: Urteil erwartet  | Letzer Verhandlungstag: Urteil wird erwartet  | Bilder aus dem Gerichtssaal 

F. wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem wurde die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Der Angeklagte nahm den Richterspruch gefasst an. Staatsanwältin Christiane Burkheiser verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Noch ehe Richterin Andrea Humer dem Angeklagten die vorgesehene Rechtsbelehrung erteilen konnte, ergriff Josef F. das Wort. “Ich nehme das Urteil an”, sagte der 73-Jährige mit fester Stimme. Auf die Frage, ob er das Urteil verstanden habe, meinte Josef F.: “Ja.” “Haben Sie die Konsequenzen verstanden?”, erkundigte sich Humer weiter. F. bejahte.

Der Angeklagte schlug auch das Angebot aus, vor seiner endgültigen Rechtsmittelerklärung noch mit seinem Verteidiger Rücksprache zu halten. Er suchte Blickkontakt mit Anwalt Rudolf Mayer und blieb dann dabei: Er akzeptiere die Strafe. Damit ist die lebenslange, mit der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verbundene Freiheitsstrafe rechtskräftig. Josef F. wird möglicherweise noch in dieser Woche von der Justizanstalt St. Pölten, wo er seit Ende April 2008 in U-Haft verbracht hat, zunächst in die Justizanstalt Wien-Mittersteig verlegt.

Der Prozess ging früher zu Ende als erwartet. Auch die Geschworenen kamen relativ rasch zu ihrer Entscheidung. Ursprünglich war der Prozess bis Freitag geplant.

Donnerstagvormittag richteten sich Staatsanwältin Christiane Burkheiser und Verteidiger Rudolf Mayer in ihren Schlussplädoyers ein letztes Mal an die Geschworenen. Burkheiser forderte in ihrem Schlussvortrag die Geschworenen dazu auf, Josef F. in sämtlichen Anklagepunkten und vor allem auch zum inkriminierten Mord durch Unterlassung schuldig zu sprechen, dem die Geschworenen Folge leisteten.

Rechtsanwalt Mayer wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass der Tod des Säuglings – eines von sieben Kindern, das im Verlies zur Welt kam – bald nach der Geburt kein Mord durch Unterlassen gewesen sei. Sein Mandant habe sich in jenen 66 Stunden, in denen das Baby nach Darstellung der Staatsanwältin mit dem Tod gekämpft hat, nicht durchgehend im Keller befunden. F. sei nur manchmal runter gekommen, wie Mayer betonte. Aus Sicht des Anwalts handelte es sich um ein Im-Stich-Lassen des Babys.

Am letzten Tag kam auch Opferanwältin Eva Plaz zu Wort. Sie meinte, dass das Baby mit medizinischer Hilfe überleben hätte können. Josef F. habe bemerkt, dass es schwer atme, es aber unterlassen, zu helfen. Der Säugling “starb qualvoll”, sagte Plaz. Zum Geständnis des Angeklagten meinte sie, es sei widersprüchlich, der Beschuldigte habe keine Reue gezeigt. “Wie auch immer, glauben Sie dem Angeklagten kein Wort”, wandte sich Plaz an die Geschworenen.

Das letzte Wort hatte der Angeklagte selbst: “Ich bereue es aus ganzem Herzen, was ich meiner Familie angetan habe. Ich kann es leider nicht mehr gut machen. Ich kann nur schauen, den Schaden nach Möglichkeit zu begrenzen.”

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