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Josef F. bekennt - Nimmt lebenslang in Kauf

Mit seinem nunmehrigen Geständnis in vollem Umfang der Anklage nimmt Josef F. eine lebenslange Freiheitsstrafe in Kauf. Sein Schuldbekenntnis, am Tod eines im Keller geborenen Säuglings vorsätzlich mitgewirkt zu haben, indem er es unterließ, den Buben die nötige ärztliche Hilfe zuteilwerden zu lassen, könnte das Gericht zur Verhängung der Höchststrafe über den 73-Jährigen ermächtigen.

Sollten die Richter Josef F. auch des Sklavenhandels schuldig erkennen, wozu er sich nun ebenfalls geständig gezeigt hat, wäre dies die erste Verurteilung nach diesem Paragrafen in Österreich überhaupt. Der seit den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts im Strafgesetzbuch enthaltene Straftatbestand hatte bis zum Inzest-Fall von Amstetten als “totes Recht” gegolten.

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