Das Ergebnis wurde am Freitag bei einer Pressekonferenz der Uni Wien präsentiert. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme, die u.a. auf dem Gutachten dreier ausländischer Philosophieprofessoren basiert: “Bei der Dissertation von Herrn Dr. Hahn handelt es sich nicht um ein Plagiat. Entsprechend liegt auch kein wissenschaftliches Fehlverhalten vor.”
Hahn-Diss: Freispruch trotz Fragwürdigkeiten
Das Zitieren von Texten anderer Autoren in Hahns Dissertation “Die Perspektiven der Philosophie heute – Dargestellt am Phänomen Stadt” aus dem Jahr 1987 würde zwar nach heutigen allgemein anerkannten Standards “nicht den Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis” entsprechen. Nach 25 Jahren sei aber nicht mehr zu verifizieren, ob die Arbeit damals an der Uni Wien geltenden Standards entsprochen habe.
Die Uni Wien hatte das Gutachten in Auftrag gegeben, nachdem Hahn im Zuge der Plagiatsaffäre um den deutschen Ex-Verteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg erneut beschuldigt worden war, in seiner Doktorarbeit plagiiert zu haben. Bereits 2007 hatte die Uni Wien Teile von Hahns Arbeit durch einen Experten der Uni Zürich prüfen lassen. Schon damals kam der Gutachter zu dem Schluss, dass Hahns Zitierweise zwar “leserunfreundlich”, aber “redlich” gewesen sei.
Hahn ist zufrieden
Der frühere Wissenschaftsminister und nunmehrige EU-Regionalkommissar Johannes Hahn (V) zeigte sich zufrieden mit dem von der Uni Wien präsentierten Ergebnis des Gutachtens im Zusammenhang mit Plagiatsvorwürfen wegen seiner Doktorarbeit. Es sei “die von mir immer betonte Grund- und Haltlosigkeit der Plagiatsvorwürfe” bestätigt worden, sagte Hahn am Freitag in einer Stellungnahme.