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Jetzt machen die Schanigärten auf

Wenn die Schanigärten aufsperren, ist der Frühling nicht mehr weit!
Wenn die Schanigärten aufsperren, ist der Frühling nicht mehr weit! ©Bilderbox
Am 1. März beginnt offiziell der Frühling - nämlich mit der Eröffnung der Schanigärten. Das Wetter zum Anlass wird durchaus passend! 

Die Beliebtheit der Schanigärten vor allem im Spätwinter dürfte aber weniger an den angeblich bald angenehmen Temperaturen liegen, sondern eher an den diversen Raucherregelungen. Die gibt es nämlich draußen nicht.

Erste Schanigärten erst um 1750 eröffnet

Während man glauben könnte, das Draußensitzen sei eine Art kulturelles Erbe der Menschheit, ist dem nicht so. Denn die Geschichte der beliebten Freiluft-Sitzgelegenheiten ist relativ gut erforscht. Die erste Genehmigung für einen Schanigarten bekam um 1750 der Kaffeehausbesitzer Gianni Tarroni am Graben. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Vorname des Betreibers – leicht abgewandelt – auch gleich dem Garten den Namen gab. Möglich ist jedoch auch, dass die historische Aufforderung “Schani, trag’ den Garten raus” dafür verantwortlich ist. Schani steht hier für den jüngsten Mitarbeiter des Lokals, den “Piccolokellner”.

Fix ist jedenfalls, dass die Abgabe von Essen und Trinken im Freien gesetzlich ziemlich klar geregelt ist: Schanigärten müssen von den Magistratischen Bezirksämtern bewilligt werden. Dabei werden “Aspekte der Stadtgestaltung und die architektonische Wirkung im örtlichen Stadtbild” beurteilt, wie es heißt. Der Garten soll, so empfiehlt die Behörde, auch den Charakter des Lokals zum Ausdruck bringen.

Schanigärten zwischen März und November

Schanigärten dürfen zwischen 1. März und 15. November von 8.00 bis 23.00 Uhr geöffnet sein, bei Gastgärten in Innenhöfen ist um 22.00 Uhr Schluss. In manchen Straßenzügen ist es auch erlaubt, bis Mitternacht im Freien zu essen bzw. zu trinken. Für genehmigungspflichtige Anlagen wird eine Nutzungsgebühr entrichtet, wobei hier derzeit eine Neuregelung der Schanigärten verhandelt wird. (APA/Red)

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