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Jenewein (FPÖ) vs. ORF - Kritik an Einmischungsversuch

Jenewein (FPÖ) kritisierte einen ZiB 1 Beitrag über das Buch von Florian Scheuba.
Jenewein (FPÖ) kritisierte einen ZiB 1 Beitrag über das Buch von Florian Scheuba. ©APA/Herbert Neubauer
Für Kritik sorgte der FPÖ-Mediensprecher Hans-Jörg Jenewein durch den redaktionellen Einmischungsversuch im ORF. Dieser hatte einen ZiB 1 - Beitrag über das neue Buch des FPÖ-kritischen Kabarettisten Florian Scheuba angeprangert.
Jenewein kritisiert ZIB 1 Beitrag

Es handle sich um unzulässige Werbung und einen Verstoß gegen das ORF-Gesetz, so Jenewein. Der ORF-Stiftungsrat werde sich damit beschäftigen und bei der Reform des ORF-Gesetzes würden ÖVP und FPÖ diese Form der Produktwerbung “eindeutig regeln”, drohte Jenewein in Richtung Küniglberg. ORF-Generaldirektor Wrabetz wies Jeneweins Aussagen via Twitter zurück: “In Österreich – wie in allen EU-Ländern (außer Ungarn) – entscheiden Kulturredakteure ob und wie über Bücher von kritischen Satirikern berichtet wird und nicht Mediensprecher von Regierungsparteien. Das darf sich auch durch ein neues ORF-Gesetz nicht ändern!”

Kritik kam auch aus dem obersten ORF-Aufsichtsgremium. “Der Stiftungsrat ist kein Wunschkonzert für Politiker”, sagte SPÖ-Stiftungsrat Heinz Lederer im Gespräch mit der APA. “Zurufe eines Medienpolitikers würde ich mir als FPÖ-Stiftungsrat nicht gefallen lassen. Das ist nicht korrekt und nicht würdig”, ergänzte Lederer in Richtung der blauen Stiftungsratskollegen.

“Wenn das kommt, dann werde ich im Stiftungsrat Norbert Hofer als Spezialflugzeugflieger und Heinz-Christian Strache mit seinen Turnübungen thematisieren.” Lederer spielte damit auf die umstrittene ORF-Sendung “Europa Backstage” an, die Regierungspolitiker wie Strache oder Hofer während der EU-Präsidentschaft von ihrer persönlichen Seite gezeigt hatte. ORF-Redakteure sprachen von einer als Informationsprogramm getarnten Belangsendung bzw. einer Bühne zur Selbstdarstellung. Lederer ortet in der Sendung denn auch viel eher einen Verstoß gegen Paragraf 14 des ORF-Gesetzes.

(APA/Red)

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