Österreichweit wird jedes fünfte Verkehrsdelikt von einem ausländischen Fahrzeuglenker gesetzt, was laut BMI in etwa 500.000 Radaranzeigen entspricht. Die grenzüberschreitende Strafverfolgung birgt nach wie vor eine Reihe von Problemen.
Um einen Lenker ausforschen zu können, muss die Polizei zunächst an die Daten des Zulassungsbesitzers kommen. Laut Innenministerium werden dem Fahrzeughalter in vielen Ländern – anders als in Österreich – weitreichende Entschlagungsrechte eingeräumt, sodass der Lenker erst gar nicht ausgeforscht werden kann und in Folge straffrei bleibt.
Außerdem müssen dem ausländischen Raser sämtliche Dokumente in der Sprache seines Landes zugestellt werden, was wiederum mit einem beträchtlichen Kostenaufwand verbunden ist. Gelingt es schlussendlich doch, eine konkrete Person ausfindig zu machen, muss mit diesem Staat ein gegenseitiges Vollstreckungsabkommen für Verkehrsstrafen bestehen.
“Es funktioniert de facto mit keinem Land”, so Peter Goldgruber, Leiter der sicherheits- und verkehrspolizeilichen Abteilung der Bundespolizeidirektion Wien. Einzige Ausnahme sei Polen, das Fahrzeughalterdaten aushändigt.
Die Verfolgung wird hierzulande häufig aufgrund des hohen Aufwandes und der geringen Erfolgsaussichten eingestellt. Das einzige wirklich effiziente Mittel, um ausländische Verkehrssünder zur Rechenschaft zu ziehen, bleibt derzeit die Anhaltung an Ort und Stelle.