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Jede Schule bekommt ihr Corona-Krisenteam

Masken nur in Gebieten mit hoher Durchseuchung
Masken nur in Gebieten mit hoher Durchseuchung ©APA
Das Ampelsystem der Corona-Kommission soll mit September vorgeben, ab welchem Infektionsgeschehen an Schulen Maßnahmen wie eine Maskenpflicht abseits des Sitzplatzes oder Einschränkungen im Musik- und Turnunterricht gelten werden. Doch selbst bei "grüner" Corona-Ampel müssen diverse Hygiene- und Präventionsmaßnahmen eingehalten werden. Für deren Umsetzung muss jede Schule ein Krisenteam einsetzen.
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Das Team unter Führung der Schulleitung soll laut dem nun aktualisierten "Covid-19 Hygiene- und Präventionshandbuch" alle "erforderlichen organisatorischen und pädagogischen Vorkehrungen" treffen, damit der Unterricht in allen Ampelphasen fortgeführt werden kann. "Das oberste Ziel ist und bleibt, möglichst umfassend Normalität und ein Höchstmaß an gewohnter Struktur im schulischen Betrieb zu gewährleisten - auch bei einem Wechsel der Ampelfarben", heißt es in dem samt Check- und Kontaktlisten 16-seitigen Papier. Außerdem ist darin auch die Vorgehensweise bei Corona-Verdachtsfällen festgelegt. Über allem soll ein "umsichtiges Agieren vor Ort" stehen, das an die sehr unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort und Altersgruppen der Schülern anzupassen ist.

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Klare Ansprechpartner

Das Krisenteam hat konkret dafür zu sorgen, dass alle Schüler, Lehrer und anderes Personal über die Hygiene- und Präventionsmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen der Schule informiert sind, Lehrer und Verwaltungspersonal müssen auch präventiv über das Ampelsystem und die entsprechenden Vorkehrungen informiert sein. Für Fragen von Lehrern, Schülern und Eltern sind klare Ansprechpartner zu definieren.

Das Krisenteam muss u.a. die Infrastruktur vorbereiten und - wie schon aus der Zeit nach der Wiederöffnung der Schulen vor dem Sommer bekannt - für eine Steuerung der Schülerströme im Schulhaus sorgen (Pausenkonzept, Markierungen bei den Eingängen, eventuell Sektoreneinteilung im Schulhof). Es muss ausreichend Hygienemittel (Desinfektionsmittel, Flüssigseife etc.) sowie Ersatzmasken für Lehrer organisieren und zur Nachverfolgung im Falle einer Covid-19-Infektion über eine aktuelle Anwesenheits-Dokumentation und Kontakte aller Schüler, Lehrer und anderen Personen im Schulhaus verfügen.

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Klassen so wenig wie möglich durchmischen

Das Krisenteam muss außerdem dafür sorgen, dass Schüler verschiedener Klassen so wenig wie möglich durchmischt werden sowie bei der Personalplanung Lehrer aus der Risikogruppe und bei der Lehrfächerverteilung eine mögliche Umstellung auf zeitweise Fernlehre (vor allem bei den Über-14-Jährigen) mitbedenken. Es muss auch ein Konzept für einen Notbetrieb samt Einrichtung von Lernstationen für Schüler erstellen, die bei einer Umstellung auf Fernunterricht Betreuung und/oder Unterstützung beim Lernen benötigen. Am Standort muss eine einheitliche digitale Lern- und Kommunikationsplattform festgelegt werden, mit der die Schüler bereits im Voraus vertraut gemacht werden. Außerdem müssen die Lehrer jedes Standorts sich punkto Gesamtbelastung der Schüler bei einer Umstellung auf Fernlehre abstimmen.

Genaues Vorgehen bei Verdachtsfällen

Das Krisenteam muss sich außerdem auf den Umgang mit Corona-Verdachtsfällen vorbereiten: Ist der betreffende Schüler oder Mitarbeiter gerade an der Schule, muss er sofort in einen eigenen Raum gebracht und die zuständige Gesundheitsbehörde informiert werden, bei Minderjährigen müssen auch die Eltern angerufen werden. Alle weiteren Entscheidungen - Abklärung vor Ort oder Abholen durch die Eltern, Umgang mit den engsten Kontaktpersonen - liegen bei der Gesundheitsbehörde. Bis zu deren Entscheidung bzw. zur definitiven Abklärung des Verdachtsfalls setzen die übrigen Schüler den Unterricht fort - "nach einem kräftigen Durchlüften der Klasse und Handdesinfektion aller Schülerinnen und Schüler". Wird ein Verdachtsfall bekannt und der Betroffene ist nicht in der Schule, muss er der Schule fernbleiben und die Gesundheitsberatung unter 1450 kontaktieren. Bei einem bestätigten Fall entscheidet auch hier die Gesundheitsbehörde über das weitere Vorgehen.

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(APA)

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