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Jean-Marie Le Pen soll EU-Parlament 300.000 Euro zurückzahlen

Jean-Marie Le Pen
Jean-Marie Le Pen ©(FILES) National Front president Jean-Marie Le Pen speaks to the European Parliament in Strasbourg shortly after the end of his mandate as a Member of the European Parliament on October 23, 2000. The European Parliament is demanding more than 303,000 euros from Jean-Marie Le Pen for having unduly invoiced the institution of MEP parliamentary expenses, AFP learned on October 7, 2024 from sources close to the matter. (Photo by Damien MEYER / AFP)
Der Gründer der rechtsextremen Partei Front National, Jean-Marie Le Pen, soll wegen falscher Abrechnungen aus seiner Zeit als französischer EU-Abgeordneter gut 300.000 Euro zurückzahlen.

Das Europäische Parlament habe Le Pen bereits im Sommer zur Rückzahlung aufgefordert, wie die Nachrichtenagentur AFP am Montag aus unterrichteten Kreisen erfuhr. Der 96-Jährige habe dagegen Rechtsmittel beim Gericht der Europäischen Union eingelegt, teilte sein Anwalt François Wagner mit.

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Virtual-Reality-Brillen, Fitnessarmbänder und 129 Flaschen Wein

Im Zentrum der Vorwürfe stehen Abrechnungen von Verwaltungskosten, die laut den Vorschriften nicht für Wahlkampfzwecke genutzt werden dürfen. Laut dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) habe Le Pen jedoch zahlreiche Ausgaben eingereicht, die als Wahlkampfmaterial eingestuft werden könnten, darunter Broschüren, Kugelschreiber, Krawatten und Regenschirme. Darüber hinaus habe er sich auch die Kosten für Virtual-Reality-Brillen, Fitnessarmbänder und 129 Flaschen Wein erstatten lassen.

Unabhängig vom laufenden Verfahren gegen Marine Le Pen

Diese Rückforderung steht in keinem Zusammenhang mit dem derzeitigen Verfahren in Paris gegen Marine Le Pen, die Tochter des Parteigründers. Im Prozess, der seit Ende September läuft, geht es um die Veruntreuung von EU-Mitteln durch die vorgebliche Anstellung parlamentarischer Mitarbeiter, die tatsächlich andere Aufgaben innerhalb der Partei wahrnahmen. Jean-Marie Le Pen ist ebenfalls in diesem Verfahren angeklagt, wurde jedoch aus gesundheitlichen Gründen für verhandlungsunfähig erklärt.

Rückforderung unrechtmäßiger EU-Zahlungen

Das Europäische Parlament hat erklärt, dass es das Recht hat, unrechtmäßig gezahlte Beträge zurückzufordern, sofern keine ordnungsgemäßen Nachweise für die Verwendung vorliegen. Die Institution betonte jedoch, dass dies keine juristischen Ermittlungen ersetzt.

Marine Le Pen, die derzeitige Fraktionschefin der Nachfolgepartei Rassemblement National in der französischen Nationalversammlung, wies zu Beginn des Prozesses alle Vorwürfe zurück. Sie erklärte, dass sie "keine Vorschriften verletzt" habe. Im Falle einer Verurteilung drohen ihr bis zu zehn Jahre Haft. Zudem könnte ihr ein Wahlverbot auferlegt werden.

Dieser Prozess könnte auch ihre geplante Kandidatur für die Präsidentschaftswahl 2027 gefährden. Neben Le Pen sind auch ihre Partei sowie 24 weitere Personen aus ihrem Umfeld angeklagt.

(APA/AFP)

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