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Jagdgesetz in der Begutachtung

Der Entwurf eines geänderten Jagdgesetzes liegt bis Mittwoch, 16. April 2008 zur Begutachtung auf. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger kann bei Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und im Amt der Landesregierung sowie im Internet auf www.vorarlberg.at den Gesetzestext einsehen und Änderungsvorschläge machen.

In den Jahren 2003 bis 2005 wurde die Wild-Umwelt-Situation unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen des Vorarlberger Jagdgesetztes auf Wald und Wild (Vergleich 1988 – 2003) evaluiert. Viele der jetzt vorgeschlagenen Änderungen gehen auf Empfehlungen des Evaluierungsberichtes vom Dezember 2005 zurück.

Im Entwurf sind Regelungen zur Förderung der Kooperation zwischen den von der Jagd betroffenen Personen enthalten. Weiters sind einige Änderungen bei den Vorschriften über die Jagdnutzung sowie Jagdwirtschaft einerseits und Instrumente zur Verbesserungen des Wildlebensraumes andererseits vorgesehen. Im Zusammenhang mit der Förderung der Interessen der Jägerschaft wird der Vorarlberger Jägerschaft-Landesjagdschutzverein direkt im Gesetz benannt und mit der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben betraut. Schließlich wird der gesetzliche Aufgabenbereich des Vorarlberger Jägerschaft-Landesjagdschutzvereins teilweise konkretisiert und erweitert und es werden die für die Finanzierung dieser Aufgaben ausreichenden gesetzlichen Grundlagen geschaffen.

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