AA

Jaden Smith will Bodydouble für Taylor Lautner sein

©APN
Jungakteur Jaden Smith (12) glaubt, er sei "muskulös genug" um für 'Twilight'-Star Taylor Lautner das Stuntdouble zu geben.

Der süße Schauspieler (‘Das Streben nach Glück’) spielt die Hauptrolle in dem anstehenden Remake des Films ‘Karate Kid’ und unterzog sich wochenlangem aufreibenden Kampfsport-Training, um sich auf die Rolle vorzubereiten. Dadurch sei er jetzt muskulöser als jemals zuvor, sagt er. 

Von seiner neuen Figur ist der Sohn von Hollywoodstar Will Smith (‘Hancock’) so beeindruckt, dass er mit dem Training weitermacht, um sicher zu gehen, dass seine Muckis prall und in Form bleiben. Außerdem scherzte er, dass er durch sein Training sperrig genug sei, um als Muskelpaket Taylor Lautner (18) durchzugehen, der den Werwolf Jacob in der ‘Twilight’-Reihe spielt. 

“Ich will muskulös bleiben, wisst Ihr”, erzählte der Miniatur-Mime der irischen Filmseite ‘Movies.ie’. “Ich versuche mein Taylor-Lautner-Ding am Laufen zu halten. Nur für den Fall, dass sie ein Stuntdouble oder irgendwas brauchen.”

“Ich bin so: ‘Muskulöser Kerl, hier! Bereit für jegliche Action, bereit, mich jederzeit in einen Werwolf zu verwandeln!'” 

Der kleine Künstler spielt in ‘Karate Kid’ an der Seite von Kampfkunstkomiker Jackie Chan (56). Er liebte es, mit dem chinesischen Leinwandveteran zusammenzuarbeiten, und war fortwährend verblüfft, wie “fantastisch” der ältere Star ist. “Oh Mann, er ist fantastisch”, schwärmte Smith. “Mann, er war einfach gerade heraus und er kriegte die Sachen hin, wenn es darauf ankam, wisst ihr?”

“Er war die fantastische Person überhaupt und er brachte mir andauernd Sachen bei, er lehrte mich Sachen, wie man sich richtig stretcht und wie man sich in einer Szene korrekt verhält, und er sagte immer zu mir: ‘Ok, yeah, du musst dich konzentrieren.’ Er war großartig”, erinnerte sich Jaden Smith. 

  • VIENNA.AT
  • Acom Society International
  • Jaden Smith will Bodydouble für Taylor Lautner sein
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen