Ja zu straffreiem Drogenbesitz für Eigenbedarf?

Durch das von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) im Rahmen der Strafrechtsreform geplante Ende der automatischen Strafanzeigen für den Besitz von Drogen – nicht allein Cannabis – für den Eigenkonsum werde das von der Gesundheitspolitik seit Jahrzehnten verfolgte Prinzip “Therapie statt Strafe” stärker in den Vordergrund gestellt. Darauf wies Bundesdrogenkoordinatorin Johanna Schopper hin.
Von der geplanten Änderung würden zwar hauptsächlich, aber nicht nur Cannabis-Konsumenten betroffen sein, sondern zum Beispiel auch Ecstasy-Konsumenten, sagte die im Gesundheitsministerium angesiedelte Bundesdrogenkoordinatorin am Montag der APA, da es sich nicht um eine Cannabis-spezifische Regelung handle. Die geplante Änderung sieht vor, dass der Besitz kleinster Mengen an Suchtgift – so viel, dass es nur für den Eigenkonsum “reicht” – nicht wie bisher eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zur Folge hat. Solche Anzeigen werden derzeit in der Regel von der Anklagebehörde vorläufig zurückgelegt, wobei der Angezeigte in einer Probezeit ihm auferlegte gesundheitsbezogene Maßnahmen zu befolgen hat. Im Jahr 2013 war das laut Johanna Schopper 13.044 Mal der Fall. Verhält sich die beim Drogenkonsum erwischte Person kooperativ, wird die Sache diversionell erledigt.
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