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Italiens Fahrplan für Regierungskonferenz

Der italienische EU-Vorsitz hat einen groben Ablauf für die am Samstag beginnende Regierungskonferenz zur EU-Verfassung vorgelegt.

Demnach sollen sich die Verhandlungen auf folgende Fragen konzentrieren: die Rotation des Vorsitzes im EU-Ministerrat, den künftigen EU-Außenminister, Verteidigungspolitik, die Zusammensetzung der EU-Kommission, den Anwendungsbereich für Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit und den vorgesehenen Legislativrat. Das Gesamtpaket soll bis zum EU-Gipfel in Brüssel Mitte Dezember abgeschlossen werden.

Österreich, Finnland, Ungarn, Tschechien, Slowenien, Litauen und Malta fordern eine Erweiterung dieser Liste: Sie wollen auch über den neuen EU-Präsidenten und über die Sitzverteilung im Europaparlament reden. Nicht enthalten in der Liste sind auch die Forderungen Spaniens und Portugals nach einer Beibehaltung ihrer Stimmgewichtung laut dem EU-Vertrag von Nizza, der beide Länder bevorzugt. Die Hauptforderung Österreichs, Finnlands und anderer kleiner und mittlerer Staaten nach einem stimmberechtigten Kommissar sollte nach den Vorstellungen des italienischen EU-Vorsitzes am 27. und 28. Oktober detaillierter zur Sprache kommen.

Im Folgenden ein Überblick über den von der EU-Präsidentschaft vorgesehenen Ablauf der Regierungskonferenz:

4. Oktober, Rom: Die 25 Staats- und Regierungschefs der künftigen erweiterten EU sprechen am Vormittag über Verfahrensfragen und führen eine allgemeine politische Aussprache. Am Nachmittag diskutieren die Außenminister über den Legislativrat, die Vorsitzrotation im Ministerrat und den EU-Außenminister.

14. Oktober, Luxemburg: Die Außenminister erörtern in Vorbereitung des darauf folgenden EU-Gipfels in Brüssel den Legislativrat, den Wechsel des Vorsitzes im Ministerrat, den EU-Außenminister und Verteidigungsfragen.

16./17. Oktober, Brüssel: Die EU-Chefs erörtern bei ihrem Gipfeltreffen die von den Außenministern vorbereiteten Themen.

27./28 Oktober, Brüssel: Die Außenminister sprechen über die künftige Zusammensetzung der EU-Kommission, die Definition und den Anwendungsbereich qualifizierter Mehrheiten, den EU-Außenminister, Verteidigung und „weitere Fragen“.

18. November, Brüssel: Die Außenminister debattieren erneut über Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit, den EU-Außenminister und „weitere Fragen“. Darüber hinaus soll die Ratifizierung der Verfassung besprochen werden, die in den einzelnen Staaten durch die Parlamente oder über Volksabstimmungen erfolgen muss.

28./29. November, Rom: Die EU-Außenminister sollen sich in „Konklave“ begeben und das Gesamtpaket für den darauffolgenden EU-Gipfel vorbereiten.

9. Dezember, Brüssel: Dieses Treffen der Außenminister soll die letzten Hürden vor dem Gipfel aus dem Weg räumen.

12./13.Dezember, Brüssel: Beim EU-Gipfel in Brüssel soll die künftige europäische Verfassung in ihren Grundzügen vom den Staats- und Regierungschefs beschlossen werden.

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