Italien droht EU-Klage
Sie leitete deshalb am Freitag die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens ein, dem eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) folgen könnte, wenn die italienische Regierung nicht binnen zwei Monaten reagiert. Die Absicht, Wucherzinsen zu verhindern sei zwar zu unterstützen, die Regierung in Rom sei aber bei der im Jahr 2000 erfolgten Änderung des Gesetzes von 1996 unverhältnismäßig vorgegangen, stellte die EU-Kommission fest.
Der Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein sagte, es habe Beschwerden ausländischer Banken über das italienische Gesetz gegeben. Dieses sieht vor, dass die Zinsen für langfristige Darlehen nicht höher liegen dürfen als die durchschnittliche Rendite für Staatsbonds im Zeitraum 1996 bis 2000. Nach Darstellung der Kommission bedeutet das in der Praxis, dass ein Jahreszins von über 9,96 Prozent als Wucherzins bewertet werden kann. Als das ursprüngliche Gesetz in Kraft getreten sei, hätten die Raten hingegen deutlich höher bei rund elf Prozent gelegen. Die Gesetzesänderung könne daher negative Auswirkungen auf langfristige Darlehen von Banken aus anderen EU-Staaten haben.