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Israel: Höchstgericht setzt Regierung unter Druck

Israels Oberster Gerichtshof hat der Regierung eine 30-tägige Frist für eine Stellungnahme zu dem Gutachten gesetzt, in welchem der Internationale Gerichtshof (IGH) die Sperranlage im Westjordan-land für völkerrechtswidrig erklärt hat.

Nach Medienberichten vom Freitag hat Generalstaatsanwalt Menachem Mazuz vor weit reichenden Konsequenzen gewarnt. Wie die Tageszeitung „Haaretz“ meldete, riet Mazuz der Regierung, den Verlauf des Sperrwalls zu ändern, um die „Spannungen auf internationalem juristischen Feld“ zu entschärfen. Der Generalstaatsanwalt ist auch Rechtsberater der Regierung. Die oppositionelle Arbeiterpartei hat unterdessen zu vorgezogenen Parlamentswahlen aufgerufen.

„Die negativen Auswirkungen der Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes auf den Staat Israel können schwerlich überschätzt werden“, warnte Mazuz in einem Schreiben an den Regierungschef, das einem Bericht zu dem IGH-Gutachten beilag. Der Haager Gerichtshof, der von der UNO-Vollversammlung angerufen worden war, hatte die Sperranlage auf palästinensischem Boden im Juli als illegal eingestuft und sich für ihren Abriss eingesetzt. In dem Gutachten plädierte die oberste Rechtsinstanz der Vereinten Nationen außerdem für eine Entschädigung der betroffenen Palästinenser. Das IGH rief die internationale Gemeinschaft auf, die durch den Bau der Anlage entstandene Situation nicht anzuerkennen und darauf zu achten, dass Israel seinen Verpflichtungen aus der Genfer Konvention zum Schutz der Zivilbevölkerung in besetzten Gebieten nachkomme. Israel hat den Bau mit der Abwehr palästinensischer Terroranschläge gerechtfertigt.

Kritik an der Siedlungspolitik des Regierungschefs kam von US-Sicherheitsberaterin Condoleezza Rice. Sharons Zustimmung zum Bau von 1000 neuen Wohnungen in den vier größten Siedlungen des besetzten Westjordanlands stehe „nicht im Einklang“ mit den Vorgaben des internationalen Friedens-Fahrplans (Roadmap), sagte Rice am Donnerstag (Ortszeit) in einer Rede vor dem US-Friedensinstitut in Washington. Gleichzeitig warf sie den Palästinensern vor, sich nicht an die getroffenen Verpflichtungen zu halten.

Nachdem Sharons Likud-Block einer Koalition mit der Arbeiterpartei eine Absage erteilt hat, hat deren Chef Shimon Peres vorgezogene Neuwahlen gefordert. Es könne nicht hingenommen werden, dass „das Schicksal des Landes in den Händen einiger hundert Leute liegt, die sich gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung stellen, die den Abzug aus dem Gaza-Streifen wünscht“, sagte Peres in Anspielung auf den Beschluss des Likud-Sonderparteitags vom Mittwoch. Sharon verfügt über keine parlamentarische Mehrheit mehr, nachdem es im Streit um den Gaza-Abzug zum Bruch mit kleineren rechten Koalitionspartnern gekommen war. In einem Parteireferendum am 2. Mai hatten 60 Prozent der Likud-Mitglieder den Sharon-Plan verworfen, der vorsieht, bis September 2005 alle 21 jüdischen Siedlungen im Gaza-Streifen aufzulösen und die israelische Armee von dort abzuziehen. Gleichzeitig sollen große Siedlungsblöcke im Westjordanland ausgebaut und praktisch annektiert werden.

Bei einer nächtlichen Militäraktion drang die israelische Armee mit Panzern und Planierraupen in Khan Yunis im südlichen Gaza-Streifen ein und zerstörte dort zehn Häuser, wie palästinensische Sicherheitsbeamte am Freitag mitteilten. Nach ihren Angaben zog sich die Armee am Morgen wieder aus der Stadt zurück. In Rafah wurde am Donnerstag ein 18-jähriger Palästinenser erschossen. Zwei weitere wurden nach Klinikangaben verletzt, unter ihnen ein 13-Jähriger. Palästinenser schossen am Donnerstag fünf selbst gefertigte Raketen vom Gaza-Streifen aus auf die israelische Stadt Sderot ab. Dabei wurde ein Zehnjähriger Junge verletzt. Nach Einbruch der Dunkelheit schlug auch in der israelischen Siedlung Neveh Dekalim westlich von Khan Yunis eine Rakete ein. Getroffen wurde ein Haus, verletzt wurde niemand.

Vor dem traditionellen islamischen Freitagsgebet haben die israelischen Behörden Palästinensern den Zugang zum Vorplatz der Al-Aksa-Moschee in Jerusalem verwehrt. Aus Furcht vor Störungen sei Gläubigen unter 45 Jahren der Zugang verboten, teilte die Polizei mit. Frauen seien von dem Bann ausgenommen.

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