Die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund im Grundwehrdienst steigt stetig an. Von den derzeit 12.100 Grundwehrdienern sind 10.137 katholisch, 814 gehören dem islamischen und 457 dem evangelischen Glauben an. Die viertstärkste Gruppe sind die Konfessionslosen (329) gefolgt von den Serbisch-Orthodoxen (204). Überhaupt ist die Liste der Religionszugehörigkeiten sehr bunt. So leisten auch fünf Hindus, zehn Buddhisten, vier Juden und zwei Mormonen Präsenzdienst.
Geregelt wird der Umgang mit den Religionen im Heer in einem Erlass. Darin wird auf religiöse Feiertage, Bekleidung und Gebetszeiten besondere Rücksicht genommen. Den strenggläubigen Angehörigen der Jüdischen Glaubensgemeinschaft wird darin z.B. das Tragen des “Käppchens” zur militärischen Uniform genehmigt. Bei Angehörigen der Islamischen Glaubensgemeinschaft werden die täglichen Gebetszeiten sowie Feiertage wie die Beendigung des Fastenmonats Ramadan berücksichtigt. Als Ausgleich sind die strenggläubigen muslimischen Soldaten vermehrt zu Diensten an Sonntagen und anderen christlichen Feiertagen heranzuziehen, heißt es im Erlass. Fallweise gibt es für strenggläubige Muslime sogar eine “Barttrageerlaubnis”, die wiederum vom Tragen der Schutzmaske und der Dichtheitsprüfung befreit. In der Maria-Theresien-Kaserne gibt es einen eigenen islamischen Gebetsraum. Bei den Sikhs wird u.a. das Tragen des Turbans berücksichtigt.
Das Bundesheer zeige vor, “dass Integration mit Ordnung und mit bestimmten Regeln auf der Basis gegenseitigen Respekts funktioniert. In einer Armee gibt es Regeln, die von allen eingehalten werden müssen. Bei uns gibt es keine Probleme – vielleicht auch deshalb, weil beim Bundesheer die verschiedensten Religionen entsprechend respektiert werden”, sagt der Minister.