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IS-Prozess in Wien: 21-Jähriger wegen Wiederbetätigung vor Gericht

Der 21-Jährige muss sich am Dienstag vor Gericht verantworten.
Der 21-Jährige muss sich am Dienstag vor Gericht verantworten. ©APA/Georg Hochmuth (Themenbild)
Ein 21- Jähriger muss sich am Dienstag vor dem Wiener Landesgericht verantworten. Er wurde bereits 2016 schon einmal verurteilt, da er sich der Terrormiliz Islamischer Staat anschließen wollte.

Am Dienstag findet am Wiener Landesgericht für Strafsachen ein Hochsicherheitsprozess gegen einen 21-jährigen Burschen statt, der bereits vor drei Jahren am selben Ort wegen terroristischer Betätigung für den Islamischen Staat (IS) verurteilt worden ist. Nach Verbüßung seiner Strafe soll er sich bis August 2018 wieder umfassend für die radikalislamistische Terror-Miliz betätigt haben.

Vier Personen sind mitangeklagt, darunter die tschetschenisch-stämmige Ehefrau des gebürtigen Bosniers, die im Rollstuhl sitzt. Die Verhandlung geht unter strengen Sicherheitsvorkehrungen über die Bühne, für das gesamte Gerichtsgebäude gilt ein absolutes Film- und Fotografierverbot, gab Gerichtssprecherin Christian Salzborn am Montag bekannt.

Jugendlicher wollte sich am “Kampf gegen die Ungläubigen” beteiligen

2015 hatte sich der damals noch Jugendliche als Kämpfer für den IS nach Syrien begeben wollen. Er besorgte sich einen gefälschten Reisepass, ließ sich mit dem Taxi von Wien nach Prag bringen und wollte dann nach Istanbul fliegen, um die türkisch-syrische Grenze zu überwinden und sich am “Kampf gegen die Ungläubigen” beteiligen, wie er sich in Chats ausdrückte, die später vom Verfassungsschutz sichergestellt werden konnten. Den tschechischen Beamten fiel jedoch das gefälschte Reisedokument des Burschen auf. Aus dem Flug wurde nichts, stattdessen wurde der junge Mann zurück nach Wien geschickt, wo er am 22. April in seinem ersten Terror-Prozess zu 21 Monaten Haft, davon sieben Monate unbedingt verurteilt wurde.

Abschreckende Wirkung hatte dieses Verfahren keine. Der Bursch ignorierte die ihm erteilten gerichtlichen Weisungen, nahm weder die Bewährungshilfe in Anspruch noch unterzog er sich dem angeordneten Deradikalisierungsprogramm. Seine bedingte Entlassung wurde daher widerrufen.

21-Jähriger muss sich vor Wiener Landesgericht verantworten

Was im Anschluss geschah, ist Bestandteil des nunmehrigen Strafverfahrens. Der 21-Jährige soll Ende 2017 die Ausreise dreier Islamisten nach Syrien organisiert haben, wo sich die Männer als IS-Kämpfer betätigen wollten. Er soll weiterhin Kontakt zu seinem in Syrien aufhältigen Stiefvater gehalten und diesen ideologisch bestärkt haben. Mehrere ausreisewillige Gleichgesinnte soll der Bursch in seiner bzw. in der Wohnung seines Bruders beherbergt, den IS propagandistisch und auch mit Geldüberweisungen finanziell unterstützt haben. Was seine Glaubensvorstellungen betrifft, orientierte sich der 21-Jährige an Mirsad O. alias Ebu Tejma, einem heimischen Hass-Prediger, der als Mastermind des Jihadismus in Österreich gilt bzw. galt. Ebu Tejma wurde 2016 in Graz wegen terroristischer Vereinigung, krimineller Organisation sowie Anstiftung zum Mord und schwerer Nötigung zu 20 Jahren Haft verurteilt.

(APA/Red)

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