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IS: Keine U-Haft für Mädchen in Salzburg

Das Landesgericht Salzburg hat am Dienstag den Antrag auf Verhängung der Untersuchungshaft gegen die zwei Mädchen im Alter von 16 und 17 Jahren, die sich offenbar der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) anschließen wollten, abgewiesen. Das Gericht konnte keinen dringenden Tatverdacht erkennen, so Gerichtssprecherin Christina Rott. Die Mädchen wurden enthaftet.


Die zuständige Haft- und Rechtsschutzrichterin hatte die beiden Mädchen als Beschuldigte einvernommen und danach den Antrag der Staatsanwaltschaft Salzburg auf Verhängung der Untersuchungshaft abgewiesen, weil keine “ausführungsnahe Handlung” der beiden Mädchen gegeben sei, so Rott. Die beiden Mädchen wurden am Dienstag auf freien Fuß gesetzt. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft legte gegen die Entscheidung am Nachmittag Beschwerde ein. Über die Berufung hat das Oberlandesgericht Linz zu entscheiden. Die zuständige Haft- und Rechtsschutzrichterin hatte die beiden Mädchen als Beschuldigte einvernommen und danach den Antrag der Staatsanwaltschaft Salzburg auf Verhängung der Untersuchungshaft abgewiesen, weil keine “ausführungsnahe Handlung” der beiden Mädchen gegeben sei, so Rott in einer Aussendung.

Zum aktuellen Stand der Ermittlungen hielt sich der stellvertretende Mediensprecher der Staatsanwaltschaft, Robert Holzleitner, gegenüber der APA bedeckt. Insbesondere die Frage, ob die 16-jährige Tschetschenin aus der Stadt Salzburg weitere Aktivisten und auch die mit ihr in Rumänien aufgegriffene 17-Jährige aus Oberösterreich für den IS rekrutiert hat, wollte er nicht beantworten. “Ich kann das nicht bestätigen, aber es steht im Raum, dass sie mehrere Personen kontaktiert hat.” Die Erhebungen der Behörde basieren seinen Angaben zufolge auf den Paragrafen 278b des Strafgesetzbuches. Dieser sieht einen Straftatbestand vor, wenn sich jemand an einer terroristischen Vereinigung beteiligt. “Wenn jemand pauschal anbietet, sich mit einem nicht näher bekannten Kämpfer zu verehelichen, so fördert das diese Sache”, sagte Holzleitner.

Die beiden Mädchen waren Ende Dezember im Zug von rumänischen Behörden nach der ungarisch-rumänischen Grenze aufgegriffen worden. Die Salzburger Polizei hatte eine Fahndung eingeleitet, nachdem die Familie der 16-Jährigen am 29. Dezember eine Abgängigkeitsanzeige erstattet hatte. In der Folge wurden Ermittlungen eingeleitet. Diese ergaben laut Rott, dass sich die beiden zur Ehe mit ihnen nicht bekannten aktiven Kämpfern angeboten haben sollen. Am 10. Jänner wurden sie und die 17-Jährige schließlich in Österreich festgenommen und am Montag in die Justizanstalt Salzburg überstellt.

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