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Irving hat gelernt: "Es gab Gaskammern"

David Irving / &copy APA
David Irving / &copy APA
Am Mittwoch hat David Irving, der im Landesgerichtlichen Gefangenenhauses in Wien in U-Haft sitzt, die Anklage erhalten, in der ihm Wiederbetätigung zur Last gelegt wird - laut Anwalt zweifelt er aber nicht mehr an Gaskammern.

Laut seinem Anwalt Elmar Kresbach soll Irving inzwischen nicht mehr die Existenz von Gaskammern im Dritten Reich bestreiten. Die Info-Illustrierte „News“ berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe, Irving habe sich trotz aufrechten Haftbefehls 1993 unbehelligt in Österreich befunden.

„Er hält das nicht mehr aufrecht. Er sagt selber, man lernt dazu. In den letzten Jahren hat sich in der Forschung viel getan“, versicherte Verteidiger Elmar Kresbach im Gespräch mit der APA, Irving zweifle nicht mehr an den Gaskammern. Zuvor hatte er sich eingehend mit seinem Mandanten über die 22 Seiten dicke Anklageschrift unterhalten, die jenem der zuständige U-Richter persönlich in die Zelle gebracht hatte.

“Es werden sich noch alle wundern”

Laut Kresbach habe Irving in den neunziger Jahren bei Recherchen – unter anderem in Archiven der ehemaligen Sowjetunion – „heraus gefunden, dass es die Gaskammern gegeben hat“. Im Lichte dessen wären seine anklagegegenständlichen Ausführungen „natürlich unhaltbar“, so der Verteidiger. Irving werde sich auch in diese Richtung verantworten, kündigte Kresbach an: „Er sagt, dass sich noch alle wundern werden.“

Zitate aus dem Zusammenhang gerissen

Ob gegen die Anklageschrift formell Einspruch erhoben wird, will Kresbach erst nach der Haftprüfung am kommenden Freitag entscheiden. Dem Vernehmen nach soll sich Irving beschwert haben, die Staatsanwaltschaft habe die ihm angelasteten Zitate – er hatte 1989 bei Vorträgen in Wien und Leoben die Existenz von Gaskammern in Auschwitz geleugnet und die Opferzahlen der vernichteten Juden angezweifelt – „aus dem Zusammenhang gerissen“. Irving kündigte an, er wolle sich „zur Prozessvorbereitung“ Unterlagen aus seinem Archiv kommen lassen.

Sein Anwalt hofft, dass Irving bei der Haftprüfung auf freien Fuß gesetzt wird: „Meiner Meinung nach liegt kein Haftgrund vor. Tatbegehungsgefahr ist nicht gegeben, weil er in Österreich seit 16 Jahren nicht mehr in Erscheinung getreten ist.“ Fluchtgefahr verneinte Kresbach mit dem Hinweis, Irving wäre „in England jederzeit greifbar“. Allenfalls könnte eine Kaution festgesetzt werden.

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