Iran: Gericht verhängt Entfernung der Augen
Der Oberste Gerichtshof hat die Vollstreckung des Urteils angeordnet, das nun jederzeit ausgeführt werden kann.
Der Angeklagte, dessen Namen amnesty am Mittwoch mit Vahid angab, wurde für schuldig befunden, 1993 einem anderen Jugendlichen Säure aus einer Batterie in die Augen gegossen zu haben, was zu dessen Erblindung führte. Vahid beteuerte, die Tat nicht vorsätzlich begangen zu haben: Er habe dem Opfer bei einem Streit nur drohen wollen, wobei sich der Verschluss der Batterie zufällig geöffnet und zu der schweren Verletzung geführt habe.
Laut Gerichtsurteil sollten Vahids Augen als Vergeltungsmaßnahme ebenfalls mit Säure besprüht werden. Der Rechtsanwalt des Angeklagten legte Berufung ein und machte geltend, dass das Gesicht seines Mandanten dadurch Schäden davontragen würde. Das Strafmaß wurde auf operative Entfernung der Augen abgeändert.
Laut iranischem Zivilgesetzbuch liegt die Strafmündigkeit bei Burschen bei 15 Jahren und bei Mädchen bei neun Jahren. Der Iran ist Unterzeichnerstaat des UNO-Übereinkommens über die Rechte des Kindes, das Folter ausdrücklich verbietet. Ungeachtet dessen werden Straftäter, die zum Zeitpunkt der Tat jünger als 18 Jahre alt waren, zu Prügel- oder Körperstrafen verurteilt. Dies geschieht unter Verweis auf die iranische Definition der Strafmündigkeit des Strafgesetzbuches, die Körperstrafen bei Kindern erlaubt.
Vahids Anwalt bemüht sich nun, eine Begnadigung für seinen Mandanten von der Familie des Opfers zu erreichen. Diese fordert etwa 250.000 Euro Blutgeld als Entschädigung, eine Summe, die Vahid nicht aufbringen kann.