Inzest-Fall: Urteil eventuell schon Donnerstag denkbar
Das insgesamt elfstündige Filmmaterial wird den Geschworenen “in Portionen” gezeigt werden. Abhängig vom Verhalten des Angeklagten sei es denkbar, dass bereits am Donnerstag ein Urteil gefällt wird.
Ob der Beschuldigte redselig oder nicht, kooperativ oder nicht sei, konnte Cutka ebenfalls nicht sagen. Vielleicht, so er nicht durch Interviews aufgehalten werde, werde er morgen in den Saal schauen, meinte Cutka.
Ein Mal mehr betonte Cutka, dass jede Veröffentlichung des Inhalts einer nicht öffentlichen Verhandlung verboten sei. Das teilweise Schuldbekenntnis müsse Josef F. im folgenden näher ausführen. Weitere Zeugen in dem Prozess seien nicht beantragt worden, Ehefrau und Kinder des Angeklagten hätten von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch gemacht.
Nach Angaben von Erich Huber-Günsthofer, stellvertretender Leiter der Justizanstalt St. Pölten, wirkte F. sehr gefasst. Die Mappe, hinter der er zu Prozessbeginn sein Gesicht vor den Fotografen und Kamerateams verbarg, sei sein persönlicher Ordner gewesen. Es stehe jedem Untersuchungshäftling zu, Unterlagen zu seiner Verhandlung mitzunehmen, die Justizanstalt habe den Ordner nicht zur Verfügung gestellt.
Zum Verhalten von Josef F. als Häflting meinte der Oberstleutnant, er sei “kein besonderer Mensch”: “Wenn er hier im Saal wäre, würden Sie ihn vielleicht gar nicht bemerken.” F. sei nicht auffällig und benehme sich den Vorschriften entsprechend. Zu beurteilen, ob der Angeklagte Reue empfinde, stehe im nicht zu, betonte Huber-Günsthofer.