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Inzest-Fall: Josef F. bekennt sich vollinhaltlich schuldig

Der Angeklagte im Prozess um den Inzest-Fall von Amstetten, der 73-jährige Josef F., hat sich am dritten Verhandlungstag am Mittwoch völlig überraschend in sämtlichen Anklagepunkte schuldig bekannt. Das nunmehrige Geständnis umfasst auch den inkriminierten Mord durch Unterlassung und den Sklavenhandel.  Öffentlichkeit zugelassen | Josef F. bekennt  - Nimmt lebenslang in Kauf | Pychiaterin im Mittelpunkt | Berichte des zweiten Verhandlungstages | Der erste Verhandlungstag |  Prozess ab Mittwoch öffentlich | Das Geheimnis des "blauen Ordners"  | Fritzl bekennt sich schuldig | Beweisverfahren ist abgeschlossen | Gerichtspsychiaterin: Josef F. hat schwere Störung

Bisher hatte sich der Angeklagte nur teilweise zur versuchten Vergewaltigung, der schweren Nötigung, der Freiheitsentziehung und der Blutschande schuldig erklärt.

Ausschlaggebend für den Sinneswandel des Angeklagten war die Aussage seiner Tochter. Auf die Frage der Richterin Andrea Humer, was ihn zu dem Geständnis bewogen hat, verwies der 73-Jährige auf das Video mit der kontradiktorischen Einvernahme des Opfers, das gestern, Dienstag, den Geschworenen zur Gänze gezeigt worden war.

Zum Tod eines im Kellerverlies geborenen Säuglings meinte der Angeklagte: “Ich weiß nicht, warum ich nicht geholfen habe. Ich war der Hoffnung, dass er’s (der Bub, Anm.) durchsteht.” Auf Befragen der Richterin räumte Josef F. ein, dass er bei der Zwillingsgeburt dabei war und bemerkte, dass der Säugling schwer atmete. “Ich bekenne mich schuldig. Ich hätte erkennen müssen, dass es dem Baby schlecht geht,” sagte F.

Mit seinem nunmehrigen Geständnis in vollem Umfang der Anklage nimmt Josef F. eine lebenslange Freiheitsstrafe in Kauf. Sein Schuldbekenntnis, am Tod eines im Keller geborenen Säuglings vorsätzlich mitgewirkt zu haben, indem er es unterließ, den Buben die nötige ärztliche Hilfe zuteilwerden zu lassen, könnte das Gericht zur Verhängung der Höchststrafe über den 73-Jährigen ermächtigen.

Sollten die Richter Josef F. auch des Sklavenhandels schuldig erkennen, wozu er sich nun ebenfalls geständig gezeigt hat, wäre dies die erste Verurteilung nach diesem Paragrafen in Österreich überhaupt. Der seit den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts im Strafgesetzbuch enthaltene Straftatbestand hatte bis zum Inzest-Fall von Amstetten als “totes Recht” gegolten.

Die 42-jährige Tochter von Josef F. soll an der Verhandlung gegen den 73-Jährigen teilweise teilgenommen haben. Das berichtet der “Kurier” in seiner Mittwoch-Ausgabe. Demnach soll die Frau am Dienstag zum nichtöffentlichen Verhandlungstag – Journalisten und Kameraleute durften das Gerichtsgebäude nicht betreten – im Morgengrauen vom Landesklinikum Mauer bei Amstetten heimlich ins Gericht gebracht worden sein.

Verteidiger Rudolf Mayer, Opfer-Anwältin Eva Plaz und Bernhard Jany, Sprecher der NÖ Landeskliniken-Holding, wollten am Mittwoch vor Beginn des dritten Verhandlungstages diese Meldung nicht bestätigen. Gerichtssprecher Franz Cutka wollte sich dazu nicht äußern. Er könne dies “weder bestätigen noch dementieren”, meinte er zur APA.

Am dritten Prozesstag war die Öffentlichkeit zumindest teilweise wieder zugelassen. Das Geständnis könnte das Verfahren beschleunigen, mit einem Urteil wurde aber vorerst weiterhin für Donnerstag gerechnet.

 


Prozess ab Mittwoch öffentlich

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Der “blaue Ordner”

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