Inzest-Fall - Die Eckpunkte des Prozesses
16. März:
– Zahlreiche Schaulustige, Performance-Künstler, Schauspieler wie Hubsi Kramar, Demonstranten und Medienvertreter blockieren das streng bewachte Landesgericht von St. Pölten vor dem Beginn des Inzest-Prozesses gegen Josef F.
– 9.28 Uhr: Josef F. ist nach Angaben seines Anwaltes Rudolf Mayer kurz vor Prozessbeginn “ruhig und gefasst”. Sein Gesicht verbirgt er aber hinter einem blauen Büroordner, als er den Gerichtssaal betritt. Fragen von Journalisten beantwortet er nicht.
– Kurze Zeit später legt der 73-Jährige ein Teilgeständnis ab. Er bekennt sich zu den Anklagepunkten Nötigung, Inzest und Freiheitsberaubung schuldig, räumt zur Vergewaltigung eine Teilschuld ein. Die Punkte Mord und Sklavenhandel weist er zurück.
– 16.00 Uhr: Gerichtssprecher Franz Cutka gibt beim ersten Pressebriefing bekannt, dass die Geschworenen bereits das Video der kontradiktorischen Einvernahme der Tochter von Josef F. zum Teil gesehen haben. Ein Urteil könnte es bereits am Donnerstag geben, meint Cutka.
17. März:
– 12.30 Uhr: Josef F. zeigt sich erstmals ohne Mappe vor seinem Gesicht. Die APA kann den Angeklagten mehrmals fotografieren. Die Bilder gehen um die Welt.
– Das Video mit der elfstündigen Aussagen der mittlerweile 42-jährigen Tochter des Angeklagten wird bis zum Abend zur Gänze gezeigt.
18. März:
– Der “Kurier” berichtet, dass die 42-jährige Tochter von Josef F. am Dienstag im abgeriegelten Gericht war.
– 9.00 Uhr: Der Tag beginnt mit einem Knalleffekt: Josef F. legt ein vollinhaltliches Geständnis ab und bekennt sich auch zu den Anklagepunkten Mord durch Unterlassung und Sklaverei schuldig. Damit überrascht er auch seinen Verteidiger.”Ich weiß nicht, warum ich nicht geholfen habe. Ich war der Hoffnung, dass er’s durchsteht”, sagt er auf Befragen der Richterin zum Tod eines der Zwillinge. “Ich bekenne mich schuldig. Ich hätte erkennen müssen, dass es dem Baby schlecht geht.”
– 10.30 Uhr: Das Beweisverfahren ist abgeschlossen, der Prozess wird bis unterbrochen. Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner attestiert dem Angeklagten zuvor eine schwere Störung. Sie rät bei Verurteilung zu einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
19. März:
– 10.00 Uhr: Mit den Plädoyers von Staatsanwältin Christiane Burkheiser und Anwalt Rudolf Mayer geht der Prozess gegen Josef F. in St. Pölten zu Ende. Bevor sich die Geschworenen zur Beratung zurückziehen, wird dem Angeklagten das Wort übergeben: “Ich bereue es aus ganzem Herzen, was ich meiner Familie angetan habe. Ich kann es leider nicht mehr gut machen. Ich kann nur schauen, den Schaden nach Möglichkeit zu begrenzen.”
14.15 Uhr – Josef F. wird von den Geschworenen in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen und rechtskräftig zu lebenslanger Haft mit Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. (Schluss) gu/lor/hai