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Instagram-Streit eskaliert: 17-Jähriger wegen Gewalt verurteilt

Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Urteil ist rechtskräftig. ©APA (Sujet)
Ein 17-jähriger Jugendlicher ist am Donnerstag am Landesgericht Wien wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Der Vorfall ereignete sich am 28. April in Wien-Favoriten, nachdem es im Vorfeld zu einem Streit über einen Instagram-Gruppenchat gekommen war. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Auseinandersetzung gipfelte in einem körperlichen Angriff, bei dem der Jugendliche seinem gleichaltrigen Kontrahenten nach einem Schlag auf den Boden mindestens einen wuchtigen Fußtritt gegen den Kopf versetzte. Wie auf einem im Gerichtssaal gezeigten Video zu sehen war, schlug das Opfer mit dem Gesicht auf dem Asphalt auf. Ein Anrainer hatte die Szene mit seinem Handy gefilmt.

Motiv: Beleidigungen und aufgestaute Aggression

Hintergrund der Tat waren laut Angaben der Verfahrenshelferin "emotionale Spannungen" nach beleidigenden Äußerungen über Familienmitglieder des Angeklagten. "Ich hatte extreme Wut in mir", sagte der 17-Jährige vor Gericht. "Ich wollte ihn schlagen."

Trotz der massiven Gewalt blieb das Opfer vergleichsweise glimpflich verletzt. Die Staatsanwältin sprach von einem "Glück im Unglück". Der Jugendliche erlitt Prellungen an Kopf, Nase und Lendenwirbelsäule, ein Hämatom am Auge sowie eine Abschürfung. Er habe jedoch "Todesangst" erlebt, da der Angreifer nach der Attacke eine täuschend echt aussehende Schreckschusspistole auf ihn richtete und vorgab, abdrücken zu wollen.

Gericht ordnet Bewährungshilfe und Anti-Gewalt-Training an

Im Verfahren gab der 17-Jährige an, mit Gewalt aufgewachsen zu sein. "Ich wurde halt mit Gewalt erzogen", sagte er. Er habe als Kind miterlebt, wie sein Vater die Mutter schlug. Aus dieser "Spirale der Gewalt" wolle er nun ausbrechen: "Was ich gemacht habe, sollte nicht passieren."

Neben der bedingten Freiheitsstrafe mit einer Probezeit von drei Jahren ordnete das Gericht Bewährungshilfe an. Der Jugendliche muss außerdem seine begonnene Therapie bei der Männerberatung fortsetzen sowie ein Anti-Gewalt-Training absolvieren.

(APA/Red)

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