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Ins Gefängnis wegen Party?

Nur wenige Stunden nachdem Chris Brown wegen der Prügel-Attacke auf seine Ex-Freundin Rihanna eine saftige Bewährungsstrafe ausgefasst hatte, soll der junge Rapstar bereits gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen haben: Seine "Sieges-Party" hätte er nämlich nicht in einem Nachtclub feiern dürfen!

Fünf Jahre lang darf sich Chris Brown, 20, nichts zuschulden kommen lassen – das verfügte die zuständige Richterin nämlich am 25.8. am Los Angeles Superior Court, als sie den Rapper wegen seiner Schläge auf Rihanna im Februar 2009 zu fünf Jahren Bewährung und sechs Monaten harter gemeinnütziger Arbeit verurteilte.

A Night to Remember

Brown und seine Anwälte hatten wohl mit einer weit härteren Strafe für seine gewalttätige Entgleisung gerechnet, sonst hätte der Sänger den Ausgang seines Prozesses nicht schon wenige Stunden später in Jubelstimmung mit einer feuchtfröhlichen Party im In-Night-Club “Guys and Dolls” in West Hollywood gefeiert.

Zwar soll der gefallene Star dort den ganzen Abend lang brav nur Wasser getrunken haben – Alkohol darf man in den USA erst mit 21 Jahren konsumieren -, dennoch hat er offenbar gegen das Gesetz, und damit auch gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen: Nachtclubs und Bars darf man in den USA nämlich ebenfalls erst mit 21 Jahren besuchen – außer man wird als Performer engagiert.

Da dem offensichtlich nicht so war, ermittelt das Los Angeles Probation Department nun bereits gegen den Glücklosen, der seine Schläge wohl mit jedem Tag mehr bereut. “Wir werden das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wenn man das Gesetz bricht, bekommt man Probleme”, ließ dessen Sprecherin Kari Webb nun schon mal kryptisch bei “E! News” wissen …

(seitenblicke.at/Foto:AP)

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