Innenminister Günther Platter hat darauf hingewiesen, dass die Kontrolle bei Überwachungsmaßnahmen durch den Rechtsschutzbeauftragten - der im Innenministerium angesiedelt ist - gesichert ist. Zudem gehe es bei der Standorterfassung "niemals um Inhaltsdaten".
Der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz gehe bei seinen Vorwürfen vom Begutachtungsentwurf aus, ließ das Innenministerium in einer Stellungnahme mitteilen. In der Zwischenzeit habe das Innenministerium nach Anregung des Datenschutzrates eine Expertenrunde abgehalten, erklärte Ministersprecherin Michaela Huber. Die Novellierung des Paragraf 53 Abs. 3a Sicherheitspolizeigesetz ziele darauf ab, “Personen, die in Not geraten sind und wo anzunehmen ist, dass eine gegenwärtige Gefahr für ihr Leben besteht, zu lokalisieren, wenn sie ein Handy bei sich tragen”, teilte das Ministerium mit. Es gehe “niemals um Inhaltsdaten”, sondern nur um die Erfassung des Standorts, so Huber.