Innenministerium beruhigt bezüglich Vertrauenspersonen
Im strafrechtlichen Bereich sei es bereits “durchaus üblich, dass Vertrauenspersonen eingesetzt werden”, betonte Gridling. Im Sicherheitspolizeigesetz, welches im Zuge der Erarbeitung des neuen Staatsschutzgesetzes ergänzt werde, habe diese Möglichkeit bisher gefehlt. Bisher sei dem BVT nur der Einsatz verdeckter Ermittler möglich gewesen, welche allerdings nur Polizeibeamte sein durften. Vertrauenspersonen seien allerdings sowohl im kriminalpolizeilichen Bereich als auch im Staatsschutz notwendig.
Skeptisch hinsichtlich dem Einsatz von Vertrauenspersonen hatte sich der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk gezeigt. Zwar dürften diese per Gesetz keine Straftaten begehen, meinte er im Ö1-“Mittagsjournal”. “Aber in der Praxis ist das nur schwer vorstellbar”, glaubt er.