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Initiativantrag für Strompreisbremse eingebracht

Nationalrat - Initiativantrag für Stromkostenbremse.
Nationalrat - Initiativantrag für Stromkostenbremse. ©APA
Der von der Bundesregierung angekündigte Strompreisdeckel wird Mittwochabend im Nationalrat als Initiativantrag eingebracht. Beschlossen werden soll die Bremse dann im Oktober-Plenum.

Beschlossen werden soll die Stromkostenbremse dann im Oktober-Plenum. Ab 1. Dezember soll die Maßnahme direkt auf den Stromrechnungen wirksam werden, und zwar bis 30. Juni 2024.

Pro Haushalt werden maximal 2.900 kWh Grundbedarf gefördert

Pro Haushalts-Zählpunkt werden maximal 2.900 kWh als Grundbedarf gefördert, das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskunden. Darüber muss der Marktpreis bezahlt werden. Dadurch will die Koalition einen Anreiz zum Stromsparen setzen. Als Schwellenwert werden 10 Cent pro Kilowattstunde angenommen, das entspricht etwa dem Vorkrisen-Niveau. Der obere Schwellenwert liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde.

So funktioniert die Strompreisbremse

Das bedeutet: Verbraucher, die 25 Cent Arbeitspreis pro Kilowattstunde vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten für die festgelegten 2.900 kWh jeweils 15 Cent pro Kilowattstunde vom Staat abgezogen. Wer 40 Cent pro Kilowattstunde zahlen muss, erhält 30 Cent vom Staat. Bei 45 Cent sind es ebenfalls 30 Cent. Diese Obergrenze solle verhindern, dass Energieversorgungsunternehmen angesichts dieser Unterstützungsleistung die Preise anheben, heißt es.

Die Stromkostenbremse entlaste einen Haushalt um durchschnittlich rund 500 Euro pro Jahr, wurde betont. Rund 3 bis 4 Mrd. Euro, je nach Preisentwicklung, stellt die Bundesregierung dafür in Summe bereit.

Weiterer Antrag für Haushalte mit mehr als drei Personen möglich

Für Haushalte, in denen mehr als drei Personen leben, soll es in einem zweiten Schritt die Möglichkeit geben, einen Antrag auf ein zusätzliches gefördertes Kontingent zu stellen. Wer von den Rundfunk-Gebühren (GIS) befreit ist, soll einen zusätzlichen Abschlag von 75 Prozent der Netzkosten bekommen. Für diese einkommensschwachen Haushalte (rund 300.000 Personen) seien dies bis zu 200 Euro weitere Entlastung (je nach Höhe des Verbrauchs), wurde betont.

Für die ÖVP versprach Energiesprecherin Tanja Graf in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA eine spürbare Entlastung für mehr als vier Millionen Haushalte in Österreich. Grünen-Mandatar Lukas Hammer sah dadurch eine Art Energiegrundsicherung geschaffen, für die kein Antrag gestellt und kein Gutschein eingelöst werden müsse.

Zum Abschluss der Sitzung debattierte der Nationalrat noch eine Fülle von Rechnungshofberichten. Auch der RH-Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 wurde angenommen.

(APA/Red)

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