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Indischer Schubhäftling: Zellenkollegen merkten nichts

Die Zellenkollegen des am Montag im Wiener Polizeianhaltezentrum (PAZ) Hernalser Gürtel ums Leben gekommenen indischen Schubhäftlings haben vor dessen Tod offenbar nichts bemerkt.
Schubhäftling stirbt nach Hungerstreik
Videobericht
Lokalaugenschein nach Tod eines Schubhäftlings

Das sagten sie am Dienstag der Grünen Menschenrechtssprecherin Alev Korun bei einem Lokalaugenschein im PAZ. Die Identität des Toten gab der Verein “Menschenrechte Österreich” am Dienstag mit Gagendeep S. (32) an. Demnach stammte der Mann aus dem Punjab und soll sich als minderjährig mit einem anderen Namen ausgegeben haben, als er den Asylantrag stellte.

Mit dem Toten bewohnten weitere sieben Inder, allesamt negativ beschiedene Asylwerber, die Zelle. “Sie haben gesagt, dass sie nichts Außergewöhnliches bemerkt haben”, so Korun hinterher zur APA. “Wie er zusammengebrochen ist, haben sie sofort die Polizei im Haus verständigt. Er dürfte aber relativ schnell bewusstlos gewesen sein.”

Einer der Mithäftlinge befand sich bereits seit sieben Monaten im PAZ in Schubhaft, wie er der Abgeordneten erzählte. “Seinen Angaben zufolge dauert dies deshalb so lange, weil die indische Botschaft seine Ausreisepapiere nicht ausstellt”, erzählte Korun. Sie wies darauf hin, dass Schubhaft bis zu zehn Monate lang vollzogen werden darf. Ein anderer habe erzählt, dass sein Asylverfahren sechs Jahre in Anspruch genommen habe, ohne dass er zwischendurch irgendetwas zum Stand des Antrags erfahren habe.

69 Empfehlungen zum Schubhaftvollzug habe der Menschenrechtsbeirat (MRB) in den vergangenen Jahren abgegeben, betonte die Abgeordnete bei einem Lokalaugenschein im PAZ vor Journalisten. “In seinem Bericht 2008 stellt der Menschenrechtsbeirat fest, dass ein Großteil davon nicht umgesetzt worden ist.” Die Kapazität sei zurückgegangen, nicht aufgestockt worden. Die Novelle zum Fremdenrecht werde mehr Schubhäftlinge bringen.

Diesem Ansturm sieht die Wiener Polizei derzeit eher gelassen entgegen. “Unsere Kapazitäten sind im Polizeianhaltezentrum noch lange nicht ausgeschöpft. Etwa die Hälfte der Plätze ist belegt”, sagte Peter Goldgruber, Leiter der sicherheits- und verkehrspolizeilichen Abteilung. In beiden Häusern – neben dem Hernalser Gürtel gehört auch ein Gefängnis auf der Rossauer Lände – sind derzeit 313 Personen untergebracht, davon 209 Schubhäftlinge. Am Hernalser Gürtel befinden sich 173 männliche Schubhäftlinge, die laut Polizei in Vier-, Sechs- und Acht-Mann-Zellen untergebracht sind.

Daneben befinden sich in beiden Anstalten etwa 70 Einzelzellen. “Es gibt Personen, die nicht in Gemeinschaft untergebracht werden wollen”, sagte der Beamte. Auch werden Personen zwangsweise in Einzelzellen untergebracht: “Wenn etwa einer gegen Mithäftlinge vorgeht.” Das habe aber nichts mit Isolationshaft zu tun.

Regelmäßige Kontrollen

Die Kommission des Menschenrechtsbeirats (MRB) überprüfe regelmäßig das PAZ. Besuch komme etwa ein- bis zweimal im Monat, sagte Oberstleutnant Walter Artinger vom PAZ. Und soweit dies in der Macht der vollziehenden Beamten stehe, habe man die Empfehlungen des MRB auch umgesetzt. Etwa bei der Verpflegung.

Eine der häufigsten Beanstandungen des MRB betraf die medizinische Versorgung der Häftlinge. So gebe es zu wenig medizinisches Hilfspersonal, was eben auch bei Hungerstreikenden ins Gewicht fallen könnte, wie Alev Korun meinte. Es gebe eine tägliche Untersuchung auf die Haftfähigkeit der Hungerstreikenden.

“Hungerstreik ist unserer Erkenntnis nach eine systematische Methode, sich der Schubhaft zu entziehen”, sagte Peter Goldgruber. Am Hernalser Gürtel befinden sich derzeit 34 Häftlinge im Hungerstreik, so Artinger. Es gehe selten um Haftbedingungen, in der Regel werde die Nahrungsaufnahme verweigert, bis eine Anhaltung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich sei. Die Informationen, dass dies ein probates Mittel sei, werde untereinander weitergegeben. Unter den Schubhäftlingen im Hungerstreik seien “Georgier, Russen, Inder, aber auch Algerier und Tunesier” oft zu finden. Essen bietet die Exekutive den Streikenden dennoch an, und es werde nicht überprüft, ob sie Nahrung zu sich nehmen.

Wann Haftunfähigkeit besteht, stellt der Amtsarzt nach bestimmten Kriterien fest. So wird etwa das individuelle kritische Gewicht errechnet. Dieses habe der gestorbene Schubhäftling nicht erreicht, betonte Goldgruber. Ein anderes Kriterium ist der Dehydrierungsgrad, für den eine Urinprobe genommen werden muss. Dies lasse sich aber oft nicht nachprüfen, weil die Häftlinge vor der Untersuchung urinieren, um bei der Gewichtskontrolle möglichst leicht zu erscheinen. Dass die Häftlinge darauf hingewiesen werden, dass zuerst der Urin abgenommen und erst danach das Gewicht kontrolliert werde, habe bisher nur fallweise geholfen. “Es hängt sehr davon ab, dass an der Untersuchung mitgewirkt wird”, meinte der Beamte.

Der Hungerstreik in der Schubhaft dauert im Schnitt etwa drei Wochen. Wenn die Haftunfähigkeit festgestellt wird, ist der Betroffene zu entlassen. Es gibt aber eine Kooperation mit der Justizanstalt Josefstadt: Wenn die Abschiebung einer Person unmittelbar bevorsteht, sein Verfahren fertig ist, wird er dorthin auf die Krankenstation gebracht und medizinisch betreut. “Eines ist aber klarzustellen: Es gibt keine Zwangsernährung”, sagte Artinger. Die meisten würden aber in der Justizanstalt wieder zu essen beginnen.

Im gegenständlichen Fall dauerte der Hungerstreik des 32-Jährigen rund sechs Wochen. Zuletzt wog Gagendeep S. nach Angaben der Polizei bei einer Größe von 1,77 Meter 72 Kilo. Nach den Erkenntnissen der ersten klinischen Untersuchung war kein Zusammenhang zwischen dem Hungerstreik und seinem Tod ersichtlich. Klärung der Todesursache soll die Obduktion bringen. Ihr Zeitpunkt stand am Dienstagvormittag noch nicht fest, vermutlich sollte sie am Mittwoch beginnen.

Einer der Knackpunkte blieb für Korun dennoch die medizinische Versorgung. So wäre etwa eine freiwillige Gesundenuntersuchung bei der Einlieferung der amtsärztlichen Untersuchung im Hinblick auf die Haftfähigkeit jedenfalls vorzuziehen, sagte sie. Darüber hinaus müsste Schubhaft nur das “absolut letzte Mittel” sein. Sie sei keine Strafhaft, doch habe der Menschenrechtsbeirat festgestellt, dass die Bedingungen schlimmer seien als in der Strafhaft.

 

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