Obwohl der Haftgrund weggefallen war, reagierte die zuständige U- Richterin nicht. Sie fertigte lediglich einen Aktenvermerk an, wonach die U-Haft problematisch sei. Erst acht Tage später, als ein anderer Richter mit dem Fall zu tun bekam, wurde der Mann auf freien Fuß gesetzt.
Bereits letzten Sommer
Der Vorfall spielte sich bereits im vergangenen Sommer ab, wurde aber erst jetzt publik. Der Mann war mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin aneinander geraten, weil er den gemeinsamen zehnjährigen Sohn nachts auf der Straße spielen sah. Als er seine Ex- Freundin zur Rede stellen wollte, drohte er ihr mit dem Umbringen.
Nach einer von der Frau erstatteten Anzeige wurde über den 45- Jährigen am 24. Juli wegen gefährlicher Drohung die U-Haft verhängt. Am 27. Juli marschierte jedoch seine Ex-Freundin zur U-Richterin und zog die Ermächtigung zur Strafverfolgung zurück. Sie kündigte außerdem an, bei einer allfälligen Verhandlung nicht gegen ihn aussagen zu wollen. Damit wäre der Mann an sich unverzüglich zu enthaften gewesen.
Keine Reaktion der U-Richterin
Die U-Richterin reagierte jedoch auf die neue Entwicklung unzureichend. Sie beließ es bei einem Aktenvermerk folgenden Inhalts:
Achtung! U-Haft problematisch bei Wegfall wegen gefährlicher Drohung. Danach dunstete der Mann weitere acht Tage in seiner Zelle im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus.
Nach der Freilassung des 45-Jährigen, die am 4. August durch einen anderen Richter erwirkt wurde, wurde der Mann im folgenden Prozess von sämtlichen Punkten rechtskräftig freigesprochen. Haftentschädigung hat er bis heute keine erhalten. Die Staatsanwaltschaft hat jedoch mittlerweile mit Ermittlungen gegen die U-Richterin begonnen.