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In Klaus: „Kein einziges Gespräch vor Enteignungsantrag“

Diese Engstelle ist der Stein des Anstoßes. Sie würde aber laut Anrainer Kranz nicht breiter, lediglich die volle Straßenbreite ginge in Gemeindebesitz über - damit wäre die gesetzliche Mindestanforderung erfüllt.
Diese Engstelle ist der Stein des Anstoßes. Sie würde aber laut Anrainer Kranz nicht breiter, lediglich die volle Straßenbreite ginge in Gemeindebesitz über - damit wäre die gesetzliche Mindestanforderung erfüllt. ©VN/Schweigkofler
Sprecher der Anrainer in Klaus kritisiert Vorgangsweise des Bürgermeisters scharf.

In Klaus ist der Streit um die Parzelle Tschütsch 50 Jahre alt. Zwei Volksabstimmungen wurden dazu bereits durchgeführt, erst wurde eine Bauland-Widmung aus dem Jahr 1968 aufgehoben und dann 2012 wieder eingeführt, weil man fürchtete, dass die Gemeinde einen Schadenersatzprozess finanziell nicht überstehen würde. Dieser Argumentation von Bürgermeister Werner Müller folgte damals die Mehrheit. 21.000 Quadratmeter Baufläche in ruhiger Aussichtslage über dem Rheintal wurden so zu wertvollem Bauland.

Seit Bürgermeister Müller einen Antrag auf Teilenteignung von sechs Anrainern eingebracht hat, um eine Engstelle bei der Zufahrt zu den Grundstücken zu verbreitern, gehen die Wogen wieder hoch. Armin Kranz, Sprecher der betroffenen Anrainer, hat mit der VN-Heimat gesprochen. Er glaubt mit dem Schritt an die Öffentlichkeit – auch eine Webseite (www.tschuetsch.at) wurde eingerichtet – die Chancen auf ein Einlenken erhöhen zu können.

„Wenig Zeit, wenig Infos“

Es geht um wenig Boden, im Fall von Kranz sind es 22 Quadratmeter. „Die Gemeindestraße soll die erforderliche Minimalbreite von drei Metern erreichen“, erklärt er. Denn die bestehende Engstelle zwischen zwei Mauern bliebe bestehen, nur eben ohne private Straßenflächen. Das sei eine reine Notlösung. Kranz sieht ein grundlegendes Problem: „Die Gemeinde bzw. der Bürgermeister versuchen, das Pferd von hinten aufzuzäumen.“ Erst habe man unter Druck umgewidmet, ohne Bebauungsplan oder Verkehrskonzept. Jetzt gehe man die Engstelle in der Straße an, wieder ohne weitere Aspekte vorab durchzudenken. Der Bürgermeister setze sich hier stark für die Interessen der Grundeigentümer im hinteren Tschütsch ein. Wieso, das frage man sich selber. Immerhin hätten die beiden Grundeigentümer 2012 die Gemeinde mit ihrer Klagsdrohung erpresst, jetzt stelle sich der Bürgermeister auf genau diese Seite.

Der Bürgermeister habe die Gemeindevertretung zudem im Juni 2019 gelogen, als er verneinte, dass ein Enteignungsverfahren laufen würde. Der Antrag war von Müller bereits im Dezember 2018 gestellt worden – die Betroffenen wurden dagegen erst im August informiert. „Ich glaube, da geht es darum, dass wir möglichst wenig Zeit haben, uns vorzubereiten“, ist Kranz überzeugt und fügt hinzu: „Und dass wir möglichst wenig Informationen erhalten.“

Nicht nur „ein paar Villen“

Scharf kritisiert Kranz auch die Vorgangsweise des Bürgermeisters vor dem Antrag. Die Betroffenen hätten im Mai 2018 ein Angebot zum Verkauf erhalten. Es habe kein Gespräch, noch nicht einmal einen Anruf gegeben. Kranz habe schriftlich ausführlich dargelegt, warum er das Angebot abgelehnt hat. Bis zum Brief zum Enteignungsverfahren habe er dann nichts mehr gehört.

Für die vorgelegte Lösung wolle er den Grund allerdings nicht aufgeben, denn sie würde der Praxis nicht standhalten und nur erheblichen Mehrverkehr bringen. Antwort von der Gemeinde gab es keine. „Der Brief war auch nicht in den Unterlagen, die uns die Gemeinde auf Aufforderung geschickt hat“, ist er empört. Damit er den Grund hergäbe, bedürfe es eines funktionierenden Konzepts samt Bebauungsplan und Verkehrslösung.

Außerdem, bekräftigt er, müsse man miteinander reden. „Es geht hier nicht um drei, vier neue Häuser, sondern um einen neuen Ortsteil“, hält Kranz fest. Gerüchten zu Folge sei ein Bauträger am Kauf interessiert. Es ginge also nicht – wie im Dorf oft genannt – um „ein paar Villen in Gunstlage“, sondern um deutlich mehr zusätzliche Benutzer der schmalen Gemeindestraße.

Instanzenzug ausschöpfen

Der Streit um den Tschütsch dürfte damit jedenfalls auf absehbare Zeit prolongiert werden. Denn wenn die Teilenteignung erfolgt, werden die betroffenen Grundeigentümer jedenfalls den Instanzenzug ausnutzen, kündigt Kranz im Gespräch mit der VN-Heimat an. Bürgermeister Müller teilte den VN indes mit, dass er sich zum laufenden Verfahren nicht äußern könne und wolle. 

VN-HEIMAT/Gernot Schweigkofler

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