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In Deutschland erster Eilantrag gegen Griechenland-Hilfe

Beim deutschen Bundesverfas­sungsgericht ist der erste Eilantrag gegen die deutsche Hilfe für Griechenland eingegangen, wie die Pressesprecherin des Gerichts heute bestätigte.
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Der Antrag richtet sich gegen das geplante Gesetz, mit dem Deutschland Kreditgarantien über 8,4 Mrd. Euro allein in diesem Jahr übernimmt.

Zuständig ist in Karlsruhe der Zweite Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle. Wann der achtköpfige Senat über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entscheiden wird, ist noch völlig offen. Der Antrag muss zunächst auf seine Zulässigkeit geprüft werden.

Das Gesetz soll am kommenden Freitag von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Für diesen Tag haben bereits mehrere Professoren die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe angekündigt.

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