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In der Firma Kinderpornos heruntergeladen

Als ein 35-jähriger Wiener im vergangenen Sommer im Büro einer Reinigungsfirma zu arbeiten begann, stieg die Telekom-Rechnung merkbar an.

Immer mehr sollte das Unternehmen für Online-Dienste bezahlen. Der Chef begann nachzufragen und stellte fest, dass jemand sieben Gigabyte Datenmaterial downgeloadet hatte. Weitere Recherchen ergaben, dass es sich dabei durchwegs um kinderpornografisches Material handelte, das am PC des 35-Jährigen gesichert worden war. Dieser musste sich dafür nun im Straflandesgericht verantworten.

„Wie viel ist denn auf der Festplatte gefunden worden?“, fragte er scheinheilig. Denn als ihn sein Chef mit dem Verdacht konfrontiert und die Beschlagnahmung und genaue Untersuchung des Firmen-PC angekündigt hatte, war der Mitarbeiter am nächsten Morgen vor 7.00 Uhr in der Firma erschienen, um den Computer komplett neu aufzusetzen.

„Es war ein Virus drauf“, behauptete er in seiner Verhandlung. Er hätte ihn neu formatieren müssen, „sonst hätte man nicht mehr arbeiten können“.

Auch bei Hausdurchsuchung einschlägiges Material gefunden

Die Experten der Polizei konnten auf Grund dessen die downgeloadeten Fotos nicht mehr und die Videos nur mehr zum Teil rekonstruieren, sehr wohl aber die gelöschten Datei-Namen. „Lolita Pictures“, „Illegal Russian Schoolgirls“ oder “12 Years Lolitas“ waren deutlich genug, um bei dem Mann auch eine Hausdurchsuchung durchzuführen.

Auch auf seinem eigenen Computer fanden sich Spuren, wiewohl er dort ebenfalls unmittelbar zuvor den Versuch unternommen hatte, diese zu löschen. „Es war in keinem Fall Pornografie! Ich habe zu Hause Sex-Seiten runter geladen“, sagte er nun. Falls auch Kinderpornos darunter waren, „dann nicht wissentlich. Ich hab’ mir einen Trojaner eingefangen, der hat sich installiert und da haben sich diese Seiten von selber am PC geöffnet“.

Sechs Monate Haft drohen

Da der 35-Jährige zu keinem Geständnis bereit war, muss nun ein EDV-Sachverständiger ein Gutachten erstellen. Außerdem müssen auch die anderen Mitarbeiter der Firma, die ihn mittlerweile entlassen hat, in den Zeugenstand. Der Beschuldigte bezichtigte diese, auch sie hätten Gelegenheit gehabt, im Internet nach verbotenem Material zu stöbern.

Dabei hat der Mann noch Glück: Seit 1. Mai 2004 drohen für die Beschaffung pornografischer Darstellungen mit Kindern unter 14 Jahren bis zu zwei Jahre Haft. Da er jedoch nur bis zum Dezember 2003 downgeloadet haben soll, kommt in seinem Fall nur der alte Strafrahmen in Frage: Maximal sechs Monate Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen.

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