Der Corona-Impfpflicht in Österreich steht nichts mehr im Wege. Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat am Freitag das verfassungsmäßige Zustandekommen des "Bundesgesetzes über die Pflicht zur Impfung gegen COVID-19" beurkundet, wie die Präsidentschaftskanzlei der APA mitteilte. Kurz darauf erfolgte die Gegenzeichnung durch Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP).
Impfpflicht-Gesetz hat alle nötigen Unterschriften
Die Impfpflicht war am 20. Jänner vom Nationalrat beschlossen worden, am Donnerstag stimmte mit dem Bundesrat auch die Länderkammer des Parlaments zu. Gelten wird sie für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab 18 Jahren. Ausnahmen sind für Schwangere und jene vorgesehen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie - bedingt - auch für Genesene.
Stafrahemen bei Nicht-Befolgung geht von 600 bis 3.600 Euro
Der Strafrahmen bei Nicht-Befolgung geht im sogenannten "vereinfachten Verfahren" bis zu 600 Euro, im "ordentlichen Verfahren" bis 3.600 Euro. In der ersten Phase nach Inkrafttreten wird bis Mitte März aber noch nicht gestraft, sondern erst ab dem 16. März ("Phase 2"). Ausständig ist noch eine Verordnung des Gesundheitsministers, in der die Details zum Vollzug geregelt werden - etwa hinsichtlich der zugelassenen Impfstoffe oder den Ausnahmen von der Impfpflicht.
Alle noch Ungeimpften bekommen ein Erinnerungsschreiben
Sobald dann die ELGA GmbH die technischen Voraussetzungen zum Daten-Abgleich geschaffen hat, bekommen alle dann noch Ungeimpften ein Erinnerungsschreiben, das sie zur Impfung auffordert. Sollte es epidemiologisch notwendig sein, tritt dann auch die dritte Phase in Kraft. Wer dann an einem von der Regierung festgelegten Impfstichtag kein gültiges Impfzertifikat vorweisen kann, erhält eine automatisierte Impfstrafverfügungen ausgestellt.
Kickl sieht Beurkundung als "unrühmliche Ära für Rechtsstaat"
FPÖ-Chef Herbert Kickl sah mit der Beurkundung durch den Bundespräsidenten "eine unrühmliche Ära für den Rechtsstaat und die Grund- und Freiheitsrechte der Österreicher eingeleitet". Diese Rechte würden durch den "Impfzwang", wie er es in einer Aussendung nannte, ohne Evidenz und in einem nie da gewesenen Ausmaß beschnitten. Überdies sei das Gesetz verfassungswidrig und nicht verhältnismäßig.
(APA/Red)