Auf Klubebene sollen nun die unterschiedlichen Ansichten bis Ende Juni verglichen und mögliche Lösungsansätze erarbeitet werden. Grundsätzlicher Konsens herrscht darüber, dass die außerberufliche Immunität abgeschafft werden soll. Thema der Debatten ist, inwieweit dafür die berufliche Immunität genauer gefasst werden soll.
Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (S) hatte in einem Fragebogen die Positionen der Fraktionen erheben lassen. Das seit Mitte April vorliegende Ergebnis ist nun Grundlage der weiteren Diskussion. Unklar ist unter anderem, ob die Immunität der Abgeordneten auch dann gelten soll, wenn ein Parlamentarier Äußerungen, die er im Plenum getätigt hat, außerhalb dieses – etwa auf einer Pressekonferenz – wiederholt. Die SPÖ spricht sich hier klar für eine Ausweitung der Immunität aus. In der ÖVP betont man, dass man sich grundsätzlich gegen eine Ausweitung der beruflichen Immunität ausspricht. Detailfragen wie jene nach dem Zitieren von Reden seien nun von den Experten der Klubs zu klären, heißt es.
Diskutiert wird unter anderem auch ein Entschlagungsrecht von Abgeordneten betreffend Informanten. Einen solchen Informantenschutz – ähnlich dem Redaktionsgeheimnis – halten alle Fraktionen für überlegenswert, die Grünen sind klar dafür.
Die Arbeitsgruppe Immunität ist auf Initiative von Nationalratspräsidentin Prammer im Vorjahr ins Leben gerufen worden. Sie soll eine Reform der Abgeordneten-Immunität vorbereiten, um genauer festzulegen, wann gegen Parlamentarier ermittelt werden darf und wann nicht. Eindeutig geregelt ist derzeit nur die “berufliche Immunität”. Sie verbietet jede Art der Strafverfolgung von Mandataren aufgrund ihrer Aussagen im Parlament.
Begehen Abgeordnete aber außerhalb des Parlaments ein Delikt, so greift die “außerberufliche Immunität”. Hier muss das Parlament vor einer Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft zustimmen – den betroffenen Abgeordneten “ausliefern”. Dies geschieht auch oft – sofern bei dem begangenen Delikt kein Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des Abgeordneten besteht. Mit der Neuregelung der Immunität könnte für bestimmte Delikte dann gar kein Auslieferungsantrag mehr nötig sein.