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Im Gefängnis vergewaltigt: Raubprozess gegen 15-Jährigen beginnt

Im Gefängnis kam es zur Vergewaltigung
Im Gefängnis kam es zur Vergewaltigung ©dpa (Sujet)
Reges Medieninteresse herrschte am Montag, als der Raubprozess gegen jenen Burschen eröffnet wurde, der vor einem Jahr als 14-Jähriger im Gefängnis vergewaltigt worden ist. Noch vor Verlesung der Anklage wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Prozess wegen Handyraub
Verhandlung steht bevor
Ohne Öffentlichkeit
Massive Kritik an Karl
14-Jähriger vergewaltigt

Der Fall hatte im vergangenen Sommer für heftige Diskussionen um den Jugendstrafvollzug gesorgt. Die Anwältin des mittlerweile 15-Jährigen Burschen hat wie angekündigt gleich zu Beginn der Verhandlung einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit eingebracht.

15-Jährigem geht es schlecht

Schöffensenatsvorsitzende Daniela Zwangsleitner gab diesem mit der Begründung statt, da in dem Prozess auch “höchstpersönliche Tatsachen zu erörtern sind”. Wie Anwältin Scheed betonte, gehe es ihrem Mandanten, der in Begleitung seiner Mutter vor Gericht erschien, psychisch sehr schlecht.

Vergewaltigung in der Jugendhaft

“Er fühlt sich nicht in der Lage, vor Publikum auszusagen”, sagte Scheed. Der Bursche war Ende April 2013 mit zwei Komplizen nach einem versuchten Raub festgenommen und in der Haft von einem älteren Jugendlichen vergewaltigt worden.

Nach Handy-Raub in U-Haft

Der damals 14-Jährige soll mit zwei älteren Jugendlichen und einem noch strafunmündigen Burschen auf offener Straße versucht haben, einem älteren Mann das Mobiltelefon abzunehmen. Die drei strafmündigen Burschen – die Altersgrenze ist ab Vollendung des 14. Lebensjahres gegeben – wanderten daraufhin in U-Haft. Nur ein paar Tage später wurde der 14-Jährige dort missbraucht.

Am Prozess gegen seine Komplizen konnte der mittlerweile 15-jährige Bursche aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen. Seine Peiniger wurden Anfang April wegen Misshandlung und Vergewaltigung schuldig gesprochen.

Schuldfähigkeit zu klären

Mithilfe der Gutachterin Gabriele Wörgötter soll bei der heutigen Verhandlung geklärt werden, ob der 15-Jährige überhaupt schuldfähig ist. Die Kinder- und Jugendpsychiaterin hat den Burschen schon einmal in Augenschein genommen.

Denn als gegen ihn Anklage eingebracht wurde, wurden von der zuständigen Hauptverhandlungsrichterin obligatorische Erhebungen bei der Jugendgerichtshilfe in Auftrag gegeben.

Verminderte Reife attestiert

Die Jugendgerichtshilfe stellte Lerndefizite und eine leichte Intelligenzminderung fest und kam zum Schluss, es liege bei dem Burschen womöglich eine verminderte Reife vor. Darauf wurde vom Gericht ein Gutachten von Wörgötter bestellt, die die Einschätzung der Jugendgerichtshilfe bestätigte.

Danach wurde der damals 14-Jährige sofort enthaftet.

Kritik an Beatrix Karl und Jugendstrafvollzug

Der Fall hat der damaligen Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) herbe Kritik eingetragen. Sie richtete dem 14-Jährigen in einer ersten Reaktion auf die erlittene Misshandlung aus, der Strafvollzug wäre “kein Paradies” und schloss eine Entschädigungsmöglichkeit für den Burschen aus. Erst Tage später ruderte Karl zurück und setzte eine Task Force ein, die Verbesserungen im Jugendstrafvollzug in die Wege leitete.

Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt

Der Prozess wegen Raubes gegen jenen Burschen, der mit 14 Jahren im Gefängnis vergewaltigt worden ist, ist auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Gutachterin Gabriele Wörgötter soll den mittlerweile 15-Jährigen begutachten, ob dieser überhaupt verhandlungsfähig ist.

Dem Burschen, der mit seiner Mutter vor Gericht erschien, ging es laut seiner Anwältin Sonja Scheed in der Verhandlung immer schlechter. Daraufhin wurde von Richterin Daniela Zwangsleitner die Verhandlung zur Einholung des Gutachtens vertagt.

Enthaftung nach früherem Gutachten

Die Kinder- und Jugendpsychiaterin Wörgötter, die der Verhandlung beiwohnte, hat den Burschen schon einmal in Augenschein genommen, nachdem von der Jugendgerichtshilfe eine verminderte Reife des Beschuldigten festgestellt wurde.

Aufgrund ihres Gutachtens wurde der damals 14-Jährige enthaftet. Trotz der Einschätzung Wörgötters hielt die Staatsanwaltschaft an der Anklage wegen versuchten Raubes fest.

(apa/red)

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