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Im Bus unterwegs: Regeln zu Sitzplatz, Maske und Abstand

Wer mit dem Schulbus unterwegs ist, hat einige Regeln zu beachten.
Wer mit dem Schulbus unterwegs ist, hat einige Regeln zu beachten. ©ÖAMTC
Wer mit dem Bus unterwegs ist, hat einige Regelungen zu beachten. Grundsätzlich gilt im Schulbus und bei Schulausflügen immer: sitzen und angurten.

Im Schulbus und bei Schulausflügen gibt es verschiedene Regeln zu beachten. "Eltern und Schüler sollten wissen, dass für die Beförderung mittels Gelegenheitsverkehr, also auch für Schulbusse, gemietete Omnibusse für Schulausflüge oder auch Reisebusse, strengere Vorschriften gelten als für den 'normalen' Linienverkehr", so ÖAMTC-Juristin Eva Unger.

Diese Regeln gelten in Schulbussen

"So gilt im Schulbus die 1:1-Regel: Jedes Kind muss einen eigenen Sitzplatz haben und diesen auch nutzen, Stehen während der Fahrt ist verboten." Es dürfen keine Plätze geteilt werden. Der Lenker des Schulbusses darf nur so viele Kindern befördern, wie es Sitzplätze gibt. Im Schul- und Reisebus müssen verpflichtend die vorhandenen Sicherheitsgurte verwendet werden. "Die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Sicherung von Kindern unter 14 Jahren liegt beim Lenker", stellt die Expertin des Mobilitätsclubs klar. "Wird das Kind allerdings von einer erwachsenen Person begleitet, so geht die Verantwortung auf die Begleitperson über. Kinder ab 14 Jahren haben selbstständig für die Verwendung des Sicherheitsgurts zu sorgen."

Hier dürfen sich drei Kinder (unter 14 Jahren) zwei Plätze teilen, sollte kein anderer Sitzplatz mehr frei sein. Es besteht im Linienbus keine Verpflichtung und bei Überfüllung auch keine Möglichkeit, vorhandene Sicherheitssysteme zu nutzen. Kinder dürfen hier auch während der Fahrt stehen – sollten dabei aber die vorhandenen Haltegriffe verwenden. "Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist die Nutzung des Sitzplatzes und, sofern vorhanden, auch Gurtes, in 'normalen Öffis' dringend anzuraten", sagt Unger.

Andere Regeln gelten in Linienbussen

In Linienbussen gelten andere Regeln: Hier dürfen sich drei Kinder (unter 14 Jahren) zwei Plätze teilen, sollte kein anderer Sitzplatz mehr frei sein. Es besteht im Linienbus keine Verpflichtung und bei Überfüllung auch keine Möglichkeit, vorhandene Sicherheitssysteme zu nutzen. Kinder dürfen hier auch während der Fahrt stehen – sollten dabei aber die vorhandenen Haltegriffe verwenden. "Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist die Nutzung des Sitzplatzes und, sofern vorhanden, auch Gurtes, in 'normalen Öffis' dringend anzuraten", sagt Unger.

Maskenpflicht gilt grundsätzlich für alle Mitfahrenden ab 6 Jahren

Ein Omnibus, der in der Schülerbeförderung im Linien- oder Gelegenheitsverkehr eingesetzt wird, genauso wie ein Reisebus, gilt als Massenbeförderungsmittel. Die 1-Meter-Abstandsregel gilt nur dann, wenn es die Anzahl der beförderten Schüler zulässt. "Wenn es aufgrund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen nicht möglich ist, den nötigen Abstand einzuhalten, kann davon laut Verordnung ausnahmsweise abgewichen werden. Umso wichtiger ist dann aber das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes", sagt die ÖAMTC-Expertin. Die Maskenpflicht gilt grundsätzlich für alle Mitfahrenden und den Lenker. Kinder müssen ab einem Alter von sechs Jahren verpflichtend während der gesamten Fahrt einen Mund-Nasen-Schutz tragen. "Gerade in der jetzigen Situation wäre es in Hinblick auf das Abstandhalten wünschenswert, den Einsatz von Schulbussen bei bekannt überfüllten Strecken zu verstärken", appelliert die Juristin an die Verkehrsbetriebe.

Eltern sollten Situationen üben

"Eltern sollten mit ihren Kindern die Situationen rund um das Fahren mit dem Schulbus üben", rät Unger. Dazu gehört u. a., dass beim Warten auf den Bus genügend Abstand zum Randstein gehalten wird, dass beim Einsteigen keine Schnüre in der Tür hängen bleiben sollten und dass beim Verlassen der Haltestelle zu warten ist, bis der Bus wieder abgefahren ist. Kindern muss auch verständlich gemacht werden, dass Drängeln beim Ein- und Aussteigen gefährlich ist. Da das Anlegen und Tragen der Maske ablenkend sein kann, sollte die richtige Verwendung vorab erklärt werden. Am besten wird die Maske in Ruhe im Haltestellenbereich angelegt. Kinder sollten nicht versuchen, sie "nebenbei" im Gehen anzubringen, denn dadurch steigt die Gefahr zu stolpern bzw. andere Verkehrsteilnehmer zu übersehen.

Einen Schulbus erkennt man an den Schülertransporttafeln, die vorne und hinten angebracht sein müssen. "Fährt man hinter einem Schulbus mit entsprechender Schülertransport-Kennzeichnung und der Fahrer schaltet für einen Stopp die Warnblinklichter und zusätzlich gelbe Warnleuchten ein, ist es verboten am Bus vorbeizufahren", erklärt ÖAMTC-Expertin Unger. "An Linienbussen ist das Vorbeifahren hingegen gestattet – es ist jedoch volle Konzentration auf Personen im Haltestellenbereich geboten und die Geschwindigkeit sollte reduziert werden."

(Red)

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