"Im aktuellen Lock-Down versuchen wieder einige Betriebe einen Vorteil zu erzielen. Sie verstoßen nicht nur gegen die einschlägigen Gesetze und Verordnungen, sondern riskieren auch die Gesundheit", erzählt Walter Hillerer, Leiter der Gruppe Sofortmaßnahmen. Zum Teil ohne Mund-Nasen-Schutz und dicht gedrängt in den engen Gängen der kleinen Supermärkte musste bei einem Betrieb sogar ein Einlassstopp angeordnet werden. Gesamt wurden 128 Anzeigen gelegt und 10 Organmandate verhängt.
Bei drei Betrieben wurde eine unbefugte Gewerbeausübung festgestellt. "Gegen die Betriebe werden nun Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet und die Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden geprüft", teilt Walter Hillerer die weiteren Schritte mit. Unter den kontrollierten Betrieben waren amtsbekannte Betriebe, die wiederholt gegen das Öffnungszeitengesetz verstoßen haben.
(APA/red)