“Es besteht der Verdacht der gefährlichen Pflege”, so Ragger. “Die Pflegeeinrichtungen werden regelmäßig unangekündigt von Fachkräften überprüft. Von dieser Einrichtung erfuhren wir erst durch die Verletzung der Pensionistin. Wir haben sofort reagiert und die Pflegestelle schließen lassen”, sagte Ragger gegenüber der APA. Wie sich die Frau verletzt hatte bzw. wie schwer die Verletzungen sind, konnte Ragger nicht sagen.
Ragger will nun prüfen lassen, ob in dem Heim mit drei bis vier Pflegefällen der Betrieb weiterhin illegal stattfindet – und wenn ja, sollen die Klienten auf Kosten des Betreibers anderweitig untergebracht werden. Er kenne kein Pardon, wenn Senioren von familienfremden Laien in nicht bewilligten Pflegestellen betreut werden.
“Legale” Einrichtungen und Heime müssen einen Antrag nach dem Heimgesetz an das Sozialreferat stellen. Eine Fachaufsicht prüft die Einrichtung. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, bekommt der Betreiber einen Bescheid vom Sozialreferat. Mit diesem Bescheid hat die Pflegeeinrichtung Anspruch auf Zuwendungen vom Land Kärnten.