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Identitäre: Ermittlungen wegen Abgabenhinterziehung

Gegen die Identitären hat die Staatsanwaltschaft Graz Ermittlungen eingeleitet.
Gegen die Identitären hat die Staatsanwaltschaft Graz Ermittlungen eingeleitet. ©APA/HERBERT P. OCZERET
Gegen die Identitären ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft Graz. Ihnen könnte ein Prozess wegen Abgabenhinterziehung bevorstehen.

Den Identitären könnte ein Prozess wegen Abgabenhinterziehung bevorstehen. Laut “Standard” (Donnerstag-Ausgabe) sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Graz gegen vier Verbände und 22 Personen schon weit fortgeschritten. Die StA sehe die Gemeinnützigkeit, auf die sich die Identitären berufen, nicht gegeben – und somit die Umsatzsteuerpflicht verletzt.

Die Anklagebehörde hält laut “Standard” den Grenzwert von 100.000 Euro, ab dem Gerichte zuständig sind, klar überschritten. Im Visier habe sie 22 Personen – darunter die Chefs Martin Sellner und Patrick Lenart – sowie vier Verbände. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.Betroffen seien drei Vereine, die aus Sicht der StA gemeinsam die Identitäre Bewegung, die keine offizielle Organisationsform hat, ergeben sollen: Der Verein für Völkerverständigung und Jugendarbeit in Graz, der Verein zur Erhalt und Förderung der kulturellen Identität und der Verein für lebendige Kultur und Brauchtumspflege in Oberösterreich.

Ermittler stoßen auf “regelmäßige Zahlungen mit Lohncharakter” an führende Identitäre

In ihren Berichten spricht die StA laut “Standard” von “Scheinvereinen”, die keine Gemeinnützigkeit aufwiesen – und somit Umsatzsteuer hätten bezahlen müssen. Außerdem seien die Ermittler bei Kontenprüfungen auf “regelmäßige Zahlungen mit Lohncharakter” an führende Identitäre gestoßen, für die nicht Lohnsteuer und Dienstgeberbeiträge entrichtet worden seien. Ermittelt werde auch gegen Sellner – gegen den parallel Ermittlungen wegen der Spende des Christchurch-Attentäters laufen. Das Finanzamt prüfe momentan auch ausländische Konten der Identitären – etwa in Deutschland, Ungarn und Großbritannien.

Sellners und Lenarts Anwalt Bernhard Lehofer ging gegenüber dem “Standard” davon aus, dass sich die Vorwürfe “als unrichtig herausstellen werden”. Durch den rechtskräftigen Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung – Anfang 2019 – sei die Gemeinnützigkeit der Vereine gegeben.

Ermittlungen noch am Laufen

Die Staatsanwalt will klären, inwiefern es sich bei den Vereinen um “Scheinvereine” handelt, bzw. die Gemeinnützigkeit besteht oder nicht. Die Auswertungen würden aber noch Zeit erfordern. Laut “Standard” (Donnerstagausgabe) sollen regelmäßig Löhne an Martin Sellner, Patrick Lenart und weitere Identitäre gegeben haben. Dies wurde nicht bestätigt. “Es ist noch nicht vollständig geklärt, welche Gelder wohin geflossen sind”, wie der Sprecher formulierte.

Wie lange die Ermittlungen noch andauern werden, stehe noch nicht fest: Das hänge auch davon ab, wie schnell die Rechtshilfeansuchen in den jeweiligen Ländern erfüllt würden. Gegenüber dem “Standard” hielt Sellners und Lenarts Anwalt, Bernhard Lehofer, fest, dass sich “die Vermutung der Abgabenhinterziehung so wie sämtlichen übrigen bis dato erhobenen Vorwürfe als unrichtig herausstellen wird”. Mit Blick auf den Freispruch bezüglich der Bildung einer kriminellen Vereinigung sei auch der Vorwurf mangelnder Gemeinnützigkeit hinfällig, wurde Lehofer zitiert.

(APA/Red)

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