von Seff Dünser (NEUE)
"Ich wurde geschlagen und bedroht und muss jetzt zahlen! Das kann doch nicht sein!“, rief die aufgebrachte 33-Jährige am Mittwoch nach ihrer Verurteilung am Landesgericht Feldkirch unter Tränen immer wieder. Das Gericht habe sie ungerecht behandelt, meint die junge Frau aus dem Bezirk Dornbirn. Die Strafrichterin versuchte ihr vergeblich zu erklären, dass sie nicht nur Opfer war, sondern auch Täterin.
Am Hals gepackt
Nach Ansicht der Richterin hat die Zweitangeklagte am 4. Juli in Dornbirn den 19-jährigen Zweitangeklagten am Hals gepackt und ihm dort mit ihren Fingernägeln eine fünf Zentimeter lange Kratzwunde zugefügt. Wegen Körperverletzung wurde die mit sechs Vorstrafen belastete Arbeitslose zu einer Geldstrafe von 800 Euro (200 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die einen Freispruch fordernde Zweitangeklagte meldete volle Berufung an. Nun wird in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Innsbruck rechtskräftig entscheiden.
Diversion
Der wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung zum Nachteil der 33-Jährigen angeklagte Erstangeklagte kam mit einer Diversion davon. Denn er ist unbescholten und hat Verantwortung für sein Fehlverhalten übernommen. Der Arbeiter gab zu, dass er bei der Auseinandersetzung der 33-Jährigen einen Faustschlag ins Gesicht versetzt und sie dadurch leicht verletzt hat. Wenn der 19-Jährige dem Gericht als Geldbuße 400 Euro überweist, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden. Damit würde dem Dornbirner eine Vorstrafe erspart bleiben. Als Schmerzengeld für den Faustschlag hat er der Frau währen der Verhandlung im Gerichtssaal 100 Euro überreicht.
Cobra
Nach der tätlichen Auseinandersetzung hat der 19-Jährige der Frau ein Foto von seiner Pistole geschickt und angedroht, sich zu rächen. Daraufhin nahmen Cobra-Polizisten den jungen Erwachsenen fest.
(NEUE)